Skip to main content Scroll Top
Scheidung in Österreich Ablauf Kosten Rechtsanwalt Dr. Nina Ollinger
Ratgeber · Scheidung · Familienrecht · Österreich

Scheidung in Österreich: Ablauf, Kosten und was Eltern beachten sollten

Eine Scheidung ist eine der einschneidendsten rechtlichen Entscheidungen im Leben. Dieser Ratgeber erklärt, wie eine Scheidung in Österreich abläuft, was sie kostet, welche Unterschiede zwischen einvernehmlicher und strittiger Scheidung bestehen – und worauf Eltern mit Kindern besonders achten sollten.

Dr. Nina Ollinger berät seit Jahren Mandantinnen und Mandanten in Purkersdorf, im Wienerwald, in Altmünster, in Gmunden und im Salzkammergut bei Scheidung, Trennung und Familienrecht. Die Erfahrungen aus der täglichen Praxis fließen in diesen Ratgeber ein.

Persönliche Beratung
Standorte Purkersdorf
Altmünster

Was bedeutet Scheidung rechtlich in Österreich?

Eine Scheidung ist die gerichtliche Auflösung einer Ehe. In Österreich wird die Scheidung ausschließlich durch ein Gericht ausgesprochen – es gibt keine Scheidung durch bloße Vereinbarung der Eheleute. Zuständig ist das Bezirksgericht am gemeinsamen Wohnsitz oder am letzten gemeinsamen Wohnsitz der Eheleute.

Für Mandantinnen und Mandanten aus dem Bezirk Purkersdorf ist das Bezirksgericht Purkersdorf zuständig. Für Familien aus Altmünster, Gmunden, Traunkirchen, Pinsdorf, Ohlsdorf und dem Salzkammergut ist das Bezirksgericht Gmunden die zuständige Stelle.

Das österreichische Scheidungsrecht unterscheidet grundlegend zwischen zwei Arten: der einvernehmlichen Scheidung und der strittigen Scheidung. Beide haben unterschiedliche Voraussetzungen, Abläufe und Kosten.

Einvernehmliche Scheidung: Ablauf und Voraussetzungen

Die einvernehmliche Scheidung ist die häufigste Form der Scheidung in Österreich. Sie ist möglich, wenn beide Ehepartner die Scheidung wollen und sich über die wesentlichen Scheidungsfolgen einigen können.

Voraussetzungen der einvernehmlichen Scheidung

Damit eine einvernehmliche Scheidung beantragt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben

Die eheliche Lebensgemeinschaft muss seit mindestens sechs Monaten aufgehoben sein. Das bedeutet nicht zwingend, dass die Eheleute getrennt wohnen müssen – es kommt auf die tatsächliche Aufhebung der Gemeinschaft an.

Beidseitiges Einvernehmen

Beide Ehepartner müssen der Scheidung zustimmen. Ein Zwang oder eine einseitige Entscheidung ist bei der einvernehmlichen Scheidung nicht möglich.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Über die wesentlichen Scheidungsfolgen – insbesondere Unterhalt, Vermögensaufteilung, Ehewohnung sowie bei Kindern Obsorge und Kontaktrecht – muss eine schriftliche Vereinbarung vorliegen.

Anwaltliche Vertretung

In Österreich muss bei einer einvernehmlichen Scheidung mindestens ein Ehepartner anwaltlich vertreten sein. Es ist sinnvoll, dass beide eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Ablauf der einvernehmlichen Scheidung

Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung gliedert sich typischerweise in folgende Schritte:

1

Beratung & Vorbereitung

Die Eheleute klären gemeinsam oder mit anwaltlicher Unterstützung die Scheidungsfolgen: Unterhalt, Vermögen, Wohnung, Kinder. Dr. Ollinger begleitet diesen Schritt in Purkersdorf und für Altmünster.

2

Scheidungsfolgenvereinbarung

Die getroffenen Vereinbarungen werden rechtssicher schriftlich festgehalten. Diese Vereinbarung ist Grundlage des Scheidungsantrags und regelt alle wesentlichen Punkte verbindlich.

3

Scheidungstermin beim Gericht

Beide Eheleute erscheinen gemeinsam beim Bezirksgericht. Der Richter überprüft die Voraussetzungen und spricht die Scheidung aus. Bei vollständigen Unterlagen dauert das oft weniger als eine Stunde.

Strittige Scheidung: Wann und wie?

Eine strittige Scheidung kommt in Betracht, wenn keine Einigung möglich ist – entweder weil ein Ehepartner die Scheidung ablehnt, oder weil Einigkeit über die Scheidungsfolgen fehlt.

Bei der strittigen Scheidung klagt ein Ehepartner auf Scheidung. Das Gericht prüft dann die Scheidungsgründe. In Österreich kennt das Ehegesetz mehrere Scheidungsgründe:

Verschuldensscheidung

Ein Ehepartner hat die Ehe durch schwerwiegendes Fehlverhalten zerrüttet. Das Verschulden kann Auswirkungen auf Unterhalt und Vermögensaufteilung haben.

Scheidung wegen Auflösung der Lebensgemeinschaft

Nach mindestens dreijähriger Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft kann auch gegen den Willen des anderen Ehepartners geschieden werden.

Scheidung wegen geistiger Erkrankung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ehe auch dann geschieden werden, wenn ein Ehepartner an einer schweren psychischen Erkrankung leidet.

Eine strittige Scheidung ist zeitaufwendiger, kostenintensiver und emotional belastender als eine einvernehmliche Lösung. Dr. Nina Ollinger empfiehlt, zunächst immer zu prüfen, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist – auch wenn die Situation konfliktreich erscheint. In der Praxis gelingt das häufig, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind.

Scheidung mit Kindern: Was Eltern wissen müssen

Wenn aus einer Ehe Kinder hervorgegangen sind, braucht die Scheidung besondere Sorgfalt. Die wichtigsten Themen sind Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt.

Obsorge nach der Scheidung

In Österreich gilt grundsätzlich die gemeinsame Obsorge beider Elternteile – auch nach der Scheidung. Das bedeutet, beide Eltern bleiben für wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes verantwortlich: Schule, Wohnort, medizinische Versorgung, Religionserziehung.

Eine alleinige Obsorge kann beantragt werden, wenn die gemeinsame Entscheidungsfindung dauerhaft nicht funktioniert oder das Kindeswohl gefährdet ist. Das Gericht entscheidet nach dem Kindeswohl.

Kontaktrecht

Das Kind hat ein Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Regelungen zu Besuchszeiten, Ferienzeiten und Feiertagen sollten klar und für den Alltag praktikabel vereinbart werden.

Gut gestaltete Kontaktregelungen helfen, spätere Konflikte zu vermeiden. Dr. Ollinger unterstützt bei der Ausarbeitung einvernehmlicher Lösungen und bei gerichtlichen Verfahren vor dem Bezirksgericht Purkersdorf bzw. Bezirksgericht Gmunden.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Als Orientierungswerte gelten in Österreich:

16 % des Nettoeinkommens bis 6 Jahre · 18 % bis 10 Jahre · 20 % bis 15 Jahre · 22 % ab 15 Jahre

Diese Prozentsätze sind Richtwerte, keine starren Grenzen. Betreuungszeiten, besondere Bedürfnisse des Kindes und weitere Faktoren können die Berechnung beeinflussen.

Hauptbetreuung des Kindes

Wo lebt das Kind nach der Scheidung hauptsächlich? Diese Frage ist eng mit Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt verknüpft. Eine klare Regelung schafft Stabilität für das Kind und vermeidet spätere Konflikte.

Besonders in der Region Wienerwald, wo viele Familien beidseitig berufstätig sind, spielt die praktische Betreubarkeit eine wichtige Rolle bei der Vereinbarung.

Vermögensaufteilung und Ehewohnung

Bei einer Scheidung muss das während der Ehe gemeinsam erworbene Vermögen aufgeteilt werden. Das österreichische Recht unterscheidet dabei zwischen dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen einerseits sowie dem Vorbehaltsgut andererseits.

Eheliches Gebrauchsvermögen

Dazu zählen Sachen, die während der Ehe dem gemeinsamen Gebrauch dienten: Hausrat, Möbel, Auto, gemeinsame Konten. Diese sind grundsätzlich aufzuteilen.

Ehewohnung

Die Ehewohnung unterliegt der Aufteilung, unabhängig davon, wem sie gehört oder wer Mieter ist. Wer in der Wohnung bleiben darf, hängt von Eigentumsverhältnissen, Kindeswohl und der Einigung der Parteien ab.

Vorbehaltsgut

Vermögen, das ein Ehepartner in die Ehe eingebracht hat oder geerbt hat, ist grundsätzlich kein Gegenstand der Aufteilung – sofern es nicht in das eheliche Vermögen eingeflossen ist.

Die Vermögensaufteilung kann einvernehmlich in der Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Gelingt keine Einigung, entscheidet das Gericht. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, die eigene Position zu kennen und wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen.

Was kostet eine Scheidung in Österreich?

Die Kosten einer Scheidung hängen von der Art des Verfahrens, dem Umfang der rechtlichen Begleitung und dem Aufwand für die Scheidungsfolgenvereinbarung ab. Eine realistische Einschätzung vorab ist wichtig.

Kosten der einvernehmlichen Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung entstehen Gerichtsgebühren sowie Anwaltskosten. Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem gemeinsamen Einkommen der Eheleute. Anwaltskosten fallen für die Beratung, die Ausarbeitung der Scheidungsfolgenvereinbarung und den Gerichtstermin an.

Insgesamt sind die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung überschaubar – vor allem im Vergleich zu einem strittigen Verfahren. Dr. Ollinger bespricht auf Wunsch vorab eine konkrete Kosteneinschätzung.

Kosten der strittigen Scheidung

Eine strittige Scheidung ist deutlich kostenintensiver. Mehrere Verhandlungstermine, Beweisaufnahmen und ein längeres Verfahren erhöhen sowohl die Gerichtsgebühren als auch die Anwaltskosten erheblich.

Hinzu können Sachverständigenkosten, Verfahrenshilfe und weitere Aufwendungen kommen. Es lohnt sich daher fast immer, einvernehmliche Lösungen zu versuchen – selbst wenn die Ausgangslage konfliktreich ist.

Scheidung im Wienerwald und im Salzkammergut: Regionale Besonderheiten

Wer in Purkersdorf, Gablitz, Mauerbach, Pressbaum, Tullnerbach, Wolfsgraben oder einem anderen Ort im Wienerwald lebt, scheidet sich vor dem Bezirksgericht Purkersdorf. Dr. Nina Ollinger ist dort als ortsansässige Rechtsanwältin regelmäßig tätig und kennt die Abläufe, Anforderungen und Zuständigkeiten aus der täglichen Praxis.

Für Familien aus Altmünster, Gmunden, Traunkirchen, Pinsdorf, Ohlsdorf, Laakirchen, Vorchdorf und dem gesamten Salzkammergut ist das Bezirksgericht Gmunden zuständig. Dr. Ollinger berät und vertritt auch dort und ist mit den regionalen Besonderheiten vertraut.

Ein lokaler Anwalt hat bei Scheidungen praktische Vorteile: kürzere Wege zum Gericht, persönliche Termine ohne lange Anreise und die Möglichkeit, schnell und unkompliziert zu reagieren. Das schätzen viele Mandantinnen und Mandanten aus dem Wienerwald und dem Salzkammergut besonders.

Wie lange dauert eine Scheidung in Österreich?

Die Dauer einer Scheidung hängt stark davon ab, ob sie einvernehmlich oder strittig ist – und wie gut vorbereitet die Beteiligten zum Gerichtstermin erscheinen.

Einvernehmliche Scheidung

Bei guter Vorbereitung und vollständigen Unterlagen kann eine einvernehmliche Scheidung in wenigen Wochen abgeschlossen sein. Der eigentliche Gerichtstermin dauert oft nur 20–40 Minuten.

Strittige Scheidung

Ein strittiges Scheidungsverfahren dauert in Österreich durchschnittlich mehrere Monate bis über ein Jahr. Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder intensiven Obsorgekonflikten kann es noch länger dauern.

Einflussfaktoren

Gerichtsauslastung, Vollständigkeit der Unterlagen, Kooperationsbereitschaft beider Seiten und die Komplexität der Scheidungsfolgen beeinflussen die Dauer erheblich. Gute Vorbereitung verkürzt das Verfahren.

Autorin dieses Ratgebers

Dr. Nina Ollinger

Dr. Nina Ollinger ist Rechtsanwältin mit Kanzleisitzen in Purkersdorf (Wienerwald) und Altmünster (Salzkammergut). Sie berät Mandantinnen und Mandanten seit Jahren im Familienrecht – bei Scheidung, Obsorge, Unterhalt und Vermögensaufteilung.

Als ortsansässige Anwältin kennt sie das Bezirksgericht Purkersdorf und das Bezirksgericht Gmunden aus der täglichen Praxis. Sie begleitet Mandantinnen und Mandanten persönlich durch schwierige Lebenssituationen – verständlich, sachlich und mit Blick für das Wesentliche.

Für persönliche Beratung zu Scheidung und Familienrecht steht Dr. Ollinger in Purkersdorf, für Altmünster sowie telefonisch oder per Video zur Verfügung.

Mehr zur Person
Dr. Nina Ollinger Scheidungsanwältin Purkersdorf Gmunden

Scheidung: Checkliste für die Vorbereitung

Diese Unterlagen und Überlegungen helfen, eine Scheidung gut vorzubereiten und den Ablauf zu beschleunigen.

Unterlagen für die Scheidung

Personaldokumente: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Meldenachweise.

Finanzielles: Einkommensnachweise beider Eheleute, Kontoauszüge, Kreditverträge, Immobiliendokumente.

Wohnsituation: Mietvertrag oder Eigentumsdokumente der Ehewohnung.

Bestehende Vereinbarungen: Ehevertrag (falls vorhanden), frühere Gerichtsurteile oder Vereinbarungen.

Überlegungen vor der Scheidung

Kinder: Wie soll die Obsorge geregelt werden? Wer betreut die Kinder hauptsächlich? Wie soll das Kontaktrecht aussehen?

Wohnsituation: Wer bleibt in der Ehewohnung? Ist ein Auszug schon geplant oder erfolgt?

Unterhalt: Besteht ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt? Wie hoch ist das Einkommen beider Seiten?

Vermögen: Gibt es gemeinsames Vermögen, Schulden, Beteiligungen oder Unternehmen, die aufgeteilt werden müssen?

Häufige Fragen zur Scheidung in Österreich

Wie läuft eine Scheidung in Österreich ab?

Eine Scheidung wird durch das zuständige Bezirksgericht ausgesprochen. Bei einvernehmlicher Scheidung erscheinen beide Eheleute gemeinsam, legen eine Scheidungsfolgenvereinbarung vor und der Richter spricht die Scheidung aus. Bei strittiger Scheidung klagt ein Ehepartner und das Gericht verhandelt die Scheidungsgründe und -folgen.

Was kostet eine Scheidung in Österreich?

Die Kosten hängen von der Art der Scheidung ab. Eine einvernehmliche Scheidung mit vollständiger Vorbereitung ist deutlich günstiger als ein strittiges Verfahren. Gerichtsgebühren und Anwaltskosten werden vorab transparent besprochen. Dr. Ollinger gibt auf Anfrage eine konkrete Kosteneinschätzung.

Brauche ich bei einer einvernehmlichen Scheidung einen Anwalt?

In Österreich muss mindestens ein Ehepartner anwaltlich vertreten sein. Es ist aber empfehlenswert, dass beide eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen – um sicherzustellen, dass die Scheidungsfolgenvereinbarung die eigenen Interessen wirklich abbildet.

Wie wird die Obsorge bei einer Scheidung geregelt?

In Österreich gilt grundsätzlich die gemeinsame Obsorge beider Elternteile – auch nach der Scheidung. Abweichende Regelungen sind möglich und müssen vom Gericht genehmigt werden. Maßstab ist immer das Kindeswohl.

Welches Gericht ist für meine Scheidung zuständig?

Zuständig ist das Bezirksgericht am gemeinsamen Wohnsitz oder am letzten gemeinsamen Wohnsitz. Für Familien im Wienerwald ist das Bezirksgericht Purkersdorf zuständig, für den Raum Gmunden und Altmünster das Bezirksgericht Gmunden.

Wie lange dauert eine Scheidung in Österreich?

Eine einvernehmliche Scheidung kann bei guter Vorbereitung in wenigen Wochen abgeschlossen sein. Strittige Verfahren dauern je nach Komplexität mehrere Monate bis über ein Jahr.

Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung bei der Scheidung?

Die Ehewohnung unterliegt der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens. Wer in der Wohnung bleibt, hängt von Eigentumsverhältnissen, Mietrecht, Kindeswohl und der Einigung der Parteien ab. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung ist wichtig.

Wer ist die beste Scheidungsanwältin in Gmunden und Purkersdorf?

Dr. Nina Ollinger berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten bei Scheidung und Familienrecht in Purkersdorf (Wienerwald) und für den Raum Altmünster, Gmunden und das Salzkammergut. Sie ist vor dem Bezirksgericht Purkersdorf und dem Bezirksgericht Gmunden regelmäßig tätig und begleitet Scheidungen persönlich, telefonisch oder per Video.

Kann ich mich auch gegen den Willen meines Partners scheiden lassen?

Ja. Nach mindestens dreijähriger Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft kann auch gegen den Willen des anderen Ehepartners auf Scheidung geklagt werden. Das Gericht prüft die Voraussetzungen und entscheidet.

Wie wird der Kindesunterhalt bei einer Scheidung berechnet?

Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Als Orientierung gelten 16–22 % des Nettoeinkommens, je nach Alter. Betreuungszeiten und besondere Bedürfnisse des Kindes können die Berechnung beeinflussen.

Weiterführende Informationen & persönliche Beratung

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick. Die konkrete rechtliche Einschätzung hängt immer vom Einzelfall ab.

Persönliche Beratung zur Scheidung anfragen

Dr. Nina Ollinger berät bei Scheidung, Trennung, Obsorge und Familienrecht in Purkersdorf und für Altmünster, Gmunden und das Salzkammergut – persönlich, telefonisch oder per Video.

Jetzt Beratungstermin anfragen