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Vertriebsrecht Kartellrecht Rechtsanwalt Dr. Nina Ollinger Handelsvertreter Vertragshändler Franchise
Vertriebsrecht · Kartellrecht · Wettbewerbsrecht · Franchise

Vertriebsrecht Kartellrecht Anwalt

Dr. Nina Ollinger berät Unternehmen, Händler, Franchise-Systeme, Hersteller, Vertriebspartner und Geschäftsführer bei Vertriebsverträgen, Handelsvertretermodellen, Vertragshändlerstrukturen, Wettbewerbsfragen und kartellrechtlichen Risiken.

Vertrieb braucht klare Regeln. Ob Handelsvertretervertrag, Vertragshändlervertrag, Franchise-System, Gebietsschutz, Exklusivität, Preisgestaltung oder Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern: Rechtssichere Vertriebsstrukturen helfen, Konflikte zu vermeiden und wirtschaftliche Ziele sauber umzusetzen.

Vertriebsrecht und Kartellrecht greifen häufig ineinander. Die Kanzlei unterstützt bei Vertragsgestaltung, Prüfung bestehender Vertriebssysteme, Einschätzung kartellrechtlicher Risiken und bei Fragen rund um Wettbewerb, Marktstellung und zulässiges Verhalten im Vertrieb.

Beratung für Unternehmen
Standorte Purkersdorf
Altmünster

Wobei unterstützt ein Anwalt für Vertriebsrecht und Kartellrecht?

Vertriebsrecht betrifft die rechtliche Gestaltung von Absatzwegen, Vertriebspartnern und Verträgen. Kartellrecht ergänzt diese Beratung dort, wo Marktverhalten, Preisgestaltung, Exklusivität oder Wettbewerbsbeschränkungen relevant werden.

Vertriebsverträge

Erstellung, Prüfung und Anpassung von Handelsvertreterverträgen, Vertragshändlerverträgen, Lieferverträgen, Rahmenverträgen und Kooperationsvereinbarungen.

Handelsvertreter & Vertragshändler

Beratung zu Rechten, Pflichten, Provisionen, Ausgleichsansprüchen, Kündigung, Gebietsschutz und laufender Zusammenarbeit im Vertrieb.

Franchise & Vertriebssysteme

Rechtliche Begleitung von Franchise-Systemen, selektivem Vertrieb, Partnerstrukturen, Expansion, Systemvorgaben und Vertriebsorganisation.

Kartellrechtliche Prüfung

Prüfung von Preisbindungen, Bezugspflichten, Exklusivität, Marktaufteilung, Gebietsschutz, Wettbewerbsverboten und Marktbeherrschung.

Wettbewerbsrecht

Beratung zu zulässigem Marktverhalten, unlauterem Wettbewerb, Werbung, Vertriebsmaßnahmen und rechtssicherer Kommunikation im Wettbewerb.

Behörden & Schulungen

Unterstützung bei kartellrechtlichen Fragestellungen, Behördenkontakt, internen Schulungen, Seminaren und präventiver Compliance im Vertrieb.

Beratung im Vertriebs- und Kartellrecht an den Standorten

Für regionale Beratung stehen eigene Seiten mit lokalem Fokus zur Verfügung.

Leistungen im Vertriebs- und Kartellrecht

Die Kanzlei unterstützt Unternehmen bei der rechtlichen Gestaltung von Vertriebssystemen, der Prüfung kartellrechtlicher Risiken und der laufenden Beratung im Wettbewerb.

Vertriebsrecht

Verträge und Strukturen für Handelsvertreter, Vertragshändler, Vertriebspartner, Händlernetze und Absatzorganisation.

Wettbewerbs- & Kartellrecht

Beratung zu Marktverhalten, Kartellverbot, Marktbeherrschung, Preisbindung, Gebietsschutz und Behördenfragen.

Franchiserecht

Beratung zu Franchiseverträgen, Systemaufbau, Franchise-Handbuch, Expansion und Konflikten im Franchise-System.

Mehr erfahren →

Vertragsrecht für Unternehmen

Verträge prüfen, gestalten und verhandeln – vom Einzelvertrag bis zum Rahmenvertrag im Vertrieb.

AGB erstellen & prüfen

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen und Vertragsgrundlagen rechtssicher gestalten.

Markenrecht

Marken, Kennzeichen und Schutzrechte im Vertrieb, Franchise und Handel rechtlich absichern.

Persönlich beraten

Dr. Nina Ollinger

Dr. Nina Ollinger berät Unternehmen mit Schwerpunkt auf Vertrieb, Franchise, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht und Vertragsgestaltung.

Die Kanzlei unterstützt Betriebe nicht nur bei Konflikten, sondern vor allem bei rechtlicher Gestaltung, klaren Vertriebsstrukturen und der Vermeidung späterer Risiken.

Die Kanzlei ist tätig vor dem Bezirksgericht Purkersdorf und dem Bezirksgericht Gmunden – persönlich, telefonisch oder per Video.

Mehr zur Person
Dr. Nina Ollinger Vertriebsrecht Kartellrecht

So läuft die Beratung im Vertriebs- und Kartellrecht ab

1

Anliegen schildern

Sie schildern Vertriebsmodell, Vertrag, geplante Kooperation, Konflikt oder kartellrechtliche Fragestellung.

2

Struktur prüfen

Verträge, Vertriebspartner, Marktumfeld, Preisgestaltung, Gebietsschutz und Wettbewerbsfragen werden rechtlich eingeordnet.

3

Lösung umsetzen

Sie erhalten klare Empfehlungen für Vertragsgestaltung, Anpassung, Verhandlung, Compliance oder weitere rechtliche Schritte.

Stimmen zur Kanzlei
„Kompetente und sachliche Vertragsgestaltungen.“

Unternehmerinnen und Unternehmer schätzen die rechtliche Qualität, die klare Einschätzung und die lösungsorientierte Begleitung bei Verträgen, Vertrieb und Unternehmensfragen.

Video, Partnerprofil & weitere Informationen

Ergänzend zur persönlichen Beratung finden Sie ausgewählte Inhalte und Profile rund um Vertriebsrecht, Kartellrecht, Wettbewerb und Beratung für Unternehmen.

Häufige Fragen zu Vertriebsrecht und Kartellrecht

Wann sollte ein Vertriebsvertrag rechtlich geprüft werden?

Vor Unterzeichnung, bei Änderung des Vertriebsmodells, bei Konflikten mit Vertriebspartnern oder wenn Provisionen, Kündigung, Gebietsschutz oder Exklusivität unklar geregelt sind.

Warum ist Kartellrecht auch für kleinere Unternehmen wichtig?

Auch kleinere Unternehmen können kartellrechtlich relevante Fragen haben, etwa bei Nischenmärkten, starken Marktpositionen, exklusiven Vertriebsstrukturen oder Preisvorgaben.

Sind Preisbindungen im Vertrieb erlaubt?

Preisbindungen können kartellrechtlich problematisch sein. Ob eine konkrete Regelung zulässig ist, hängt von ihrer Ausgestaltung und vom Vertriebsmodell ab.

Berät die Kanzlei zu Handelsvertretern und Vertragshändlern?

Ja. Die Kanzlei unterstützt bei Vertragsgestaltung, Provisionsfragen, Ausgleichsansprüchen, Kündigung, Gebietsschutz und laufender Zusammenarbeit.

Gehören Franchise-Systeme auch zum Vertriebsrecht?

Ja. Franchise-Systeme sind häufig komplexe Vertriebssysteme und berühren neben Vertragsrecht auch Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Markenrecht und Datenschutz.

Welche Gerichte sind für vertriebsrechtliche Streitigkeiten zuständig?

Je nach Streitwert und Verfahren sind Bezirksgericht oder Handelsgericht zuständig. Für Purkersdorf ist das Bezirksgericht Purkersdorf zuständig, für Altmünster und Gmunden das Bezirksgericht Gmunden.

Berät die Kanzlei auch zu Wettbewerbsrecht?

Ja. Die Beratung umfasst auch zulässiges Marktverhalten, Werbung, Vertriebskommunikation und Abgrenzung zu unlauterem Wettbewerb.

Gibt es Beratung in Purkersdorf und Altmünster?

Ja. Beratung ist persönlich in Purkersdorf und für Altmünster sowie telefonisch oder per Video möglich.

Vertrieb rechtssicher gestalten?

Ob Vertriebsvertrag, Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchise, Wettbewerb oder Kartellrecht: Eine frühzeitige Beratung hilft, Risiken zu vermeiden und klare Vertriebsstrukturen zu schaffen.

Jetzt Beratungstermin anfragen