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Erbrecht Rechtsanwalt Dr. Nina Ollinger Testament Pflichtteil Verlassenschaft
Erbrecht · Testament · Pflichtteil · Verlassenschaft

Rechtsanwalt für Erbrecht

Dr. Nina Ollinger berät im Erbrecht persönlich, verständlich und strukturiert bei Testament, Pflichtteil, Verlassenschaft, Vorsorgevollmacht, Übergabe, Schenkung und Erbstreitigkeiten.

Erbrechtliche Fragen entstehen oft in sensiblen Situationen: bei der Planung des eigenen Nachlasses, nach einem Todesfall in der Familie oder wenn Testamente, Pflichtteilsansprüche oder Erbantrittserklärungen zu Konflikten führen.

Ziel der Beratung ist es, rechtliche Klarheit zu schaffen, Streit möglichst zu vermeiden und tragfähige Lösungen für Familie, Vermögen und Nachfolge zu entwickeln.

Beratung im Erbrecht
Standorte Purkersdorf
Altmünster

Wobei unterstützt ein Anwalt für Erbrecht?

Im Erbrecht geht es um Vorsorge, Vermögensweitergabe, familiäre Verantwortung und die rechtssichere Abwicklung nach einem Todesfall.

Testament errichten

Ein Testament sollte klar formuliert und formgültig errichtet werden, damit der letzte Wille später tatsächlich umgesetzt werden kann.

Pflichtteil klären

Pflichtteilsansprüche betreffen nahe Angehörige und sollten rechtlich geprüft werden, bevor Streit entsteht oder Ansprüche versäumt werden.

Verlassenschaft begleiten

Nach einem Todesfall stellen sich Fragen zu Erben, Nachlass, Schulden, Erbantrittserklärung und weiteren Schritten.

Erbstreit vermeiden

Unklare Testamente, unterschiedliche Erwartungen oder mehrere Erben können zu Konflikten führen. Frühzeitige Beratung hilft.

Vorsorgevollmacht erstellen

Mit einer Vorsorgevollmacht kann geregelt werden, wer im Ernstfall Entscheidungen treffen darf.

Übergabe & Schenkung planen

Übergaben, Schenkungen und Nachfolgeregelungen sollten rechtlich, familiär und wirtschaftlich sorgfältig vorbereitet werden.

Erbrechtliche Beratung an den Standorten

Für regionale Beratung stehen eigene Seiten mit lokalem Fokus und Kenntnis der zuständigen Bezirksgerichte zur Verfügung.

Leistungen im Erbrecht

Die Beratung umfasst sowohl vorsorgende Gestaltung als auch Unterstützung nach einem Todesfall oder bei erbrechtlichen Konflikten.

Testament, Pflichtteil oder Verlassenschaft?

Vor dem Erbfall

Wer selbst vorsorgen möchte, sollte Testament, Vorsorgevollmacht, Übergabe, Schenkung und Nachfolge rechtzeitig prüfen lassen.

Nach dem Todesfall

Nach einem Todesfall ist zu klären, wer erbt, welche Vermögenswerte und Schulden vorhanden sind und welche Erklärungen abzugeben sind.

Bei Konflikten

Bei Erbstreit, unklaren Testamenten oder Pflichtteilsfragen ist eine strukturierte rechtliche Einschätzung besonders wichtig.

Persönlich beraten

Dr. Nina Ollinger

Dr. Nina Ollinger berät im Erbrecht mit klarer Sprache, juristischer Präzision und Blick für die persönliche Situation.

Gerade bei Testamenten, Pflichtteilsfragen, Verlassenschaften und familiären Konflikten ist es wichtig, rechtliche Möglichkeiten frühzeitig zu kennen und Entscheidungen gut vorzubereiten.

Die Kanzlei ist tätig vor dem Bezirksgericht Purkersdorf und dem Bezirksgericht Gmunden – persönlich, telefonisch oder per Video.

Mehr zur Person
Dr. Nina Ollinger Anwältin für Erbrecht

So läuft die Beratung im Erbrecht ab

1

Anliegen schildern

Sie schildern, ob es um Testament, Pflichtteil, Verlassenschaft, Vorsorge, Übergabe oder Erbstreit geht.

2

Unterlagen prüfen

Testamente, Urkunden, Schreiben, Gerichtsdokumente oder familiäre Eckdaten werden rechtlich eingeordnet.

3

Nächste Schritte planen

Sie erhalten eine klare Einschätzung und einen konkreten Plan für das weitere Vorgehen.

Stimme zur Kanzlei
„Eine Anwältin, die mit ihren Kunden auf Augenhöhe spricht.“

Besonders geschätzt werden Kompetenz, Freundlichkeit, Professionalität und die verständliche Erklärung juristischer Zusammenhänge.

Video, Presse & weitere Informationen

Ergänzend zur persönlichen Beratung finden Sie ausgewählte Inhalte rund um Erbrecht, Testament und Vorsorge.

Häufige Fragen zum Erbrecht

Wann sollte ich ein Testament errichten lassen?

Ein Testament ist sinnvoll, wenn Sie selbst festlegen möchten, wer was erhalten soll, wenn bestimmte Personen abgesichert werden sollen oder spätere Streitigkeiten vermieden werden sollen.

Kann ich ein Testament selbst schreiben?

Grundsätzlich ja. Wichtig ist aber, dass die Formvorschriften eingehalten werden. Fehler können später zu Unsicherheit, Streit oder Anfechtung führen.

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch bestimmter naher Angehöriger. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Was passiert im Verlassenschafts­verfahren?

Im Verlassenschafts­verfahren wird geklärt, welche Vermögenswerte und Schulden vorhanden sind, wer erbberechtigt ist und wie der Nachlass abgewickelt wird.

Kann ein Testament angefochten werden?

Ja. Eine Anfechtung kann etwa bei Formfehlern, Zweifeln an der Testierfähigkeit oder bestimmten Willensmängeln in Betracht kommen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht kann geregelt werden, wer Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Welche Gerichte sind für Erbsachen zuständig?

Für Verlassenschaftssachen in Purkersdorf ist das Bezirksgericht Purkersdorf zuständig, für Altmünster und Gmunden das Bezirksgericht Gmunden. Dr. Ollinger ist an beiden Gerichten regelmäßig tätig.

Wie lange dauert ein Verlassenschafts­verfahren in Österreich?

Das hängt vom Umfang des Nachlasses ab. Einfache Verlassenschaften können in wenigen Monaten abgeschlossen sein, komplexe Verfahren dauern länger. Frühzeitige Beratung hilft, den Ablauf zu beschleunigen.

Erbrechtliche Frage klären?

Ob Testament, Pflichtteil, Verlassenschaft, Vorsorgevollmacht oder Erbstreit: Eine frühzeitige Beratung schafft Klarheit und hilft, Konflikte zu vermeiden.

Jetzt Beratungstermin anfragen
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