Wegweisung und Betretungsverbot in Österreich
Eine Wegweisung ist eine der einschneidendsten Maßnahmen im österreichischen Gewaltschutzrecht. Sie trifft oft unvermittelt – als Betroffener oder als jemand dem Wegweisung droht. Dr. Nina Ollinger berät und vertritt in beiden Situationen: klar, rasch und mit dem nötigen Verständnis für die Dringlichkeit.
Wegweisung und Betretungsverbot sind polizeiliche Maßnahmen – aber sie haben unmittelbare rechtliche Konsequenzen die anwaltliche Begleitung erfordern. Ob Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind oder eine Wegweisung erhalten haben die Sie für ungerechtfertigt halten: Rechtliche Klarheit hilft in beiden Fällen.
Altmünster
Was ist eine Wegweisung?
Eine Wegweisung ist eine polizeiliche Maßnahme zum Schutz von Personen vor häuslicher Gewalt. Die Polizei kann eine Person die Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit eines Angehörigen darstellt aus der gemeinsamen Wohnung wegweisen und ihr ein Betretungsverbot erteilen – unabhängig davon wem die Wohnung gehört oder wer im Mietvertrag steht.
Das Betretungsverbot gilt für die Wohnung und einen bestimmten Umgebungsbereich und ist sofort wirksam. Die weggewiesene Person muss die Wohnung unverzüglich verlassen und darf sie für die Dauer des Verbots nicht betreten – auch nicht um persönliche Gegenstände zu holen.
Dauer des Betretungsverbots
Ein polizeiliches Betretungsverbot gilt zunächst für zwei Wochen. Beantragt die gefährdete Person beim Bezirksgericht eine einstweilige Verfügung, kann das Verbot auf bis zu sechs Monate verlängert werden.
Wer kann weggewiesen werden?
Jede Person die eine Gefahr für nahestehende Personen darstellt – also Ehepartner, Lebensgefährten, Familienmitglieder oder andere im gleichen Haushalt lebende Personen. Auch ohne körperliche Gewalt – bei psychischer Gewalt, Stalking oder ernsthafter Bedrohung.
Einstweilige Verfügung
Die gefährdete Person kann beim Bezirksgericht eine einstweilige Verfügung beantragen die das Betretungsverbot verlängert und präzisiert. Das Gericht entscheidet ohne Anhörung der anderen Seite – und sehr rasch.
Zwei Perspektiven – zwei Beratungsansätze
Wegweisung und Betretungsverbot betreffen immer zwei Seiten. Dr. Ollinger berät beide – je nach Situation mit unterschiedlichem Fokus.
Sie sind von Gewalt betroffen
Wenn Sie oder Ihre Kinder von häuslicher Gewalt, Bedrohung oder Stalking betroffen sind, gibt es rechtliche Möglichkeiten die rasch und wirksam schützen. Dr. Ollinger berät über Wegweisung, Betretungsverbot, einstweilige Verfügung und alle weiteren Schutzmaßnahmen – und begleitet das gerichtliche Verfahren.
In akuten Situationen: Rufen Sie sofort die Polizei (133). Anwaltliche Beratung kann danach folgen – für die einstweilige Verfügung und die weiteren rechtlichen Schritte.
Sie haben eine Wegweisung erhalten
Wenn Sie eine Wegweisung erhalten haben die Sie für ungerechtfertigt halten, oder wenn Sie wissen möchten welche Rechte Sie haben und wie Sie reagieren können: Auch hier ist anwaltliche Beratung wichtig. Eine Wegweisung hat unmittelbare rechtliche und praktische Konsequenzen – für Wohnung, Kinder und laufende Scheidungs- oder Obsorgestreitigkeiten.
Dr. Ollinger klärt Ihre Rechte, prüft ob und wie Sie gegen Maßnahmen vorgehen können und begleitet das Verfahren vor dem zuständigen Bezirksgericht.
Wegweisung und Scheidung: Der Zusammenhang
Wegweisung und Betretungsverbot entstehen häufig im Kontext von Trennungen und Scheidungen. Sie haben direkte Auswirkungen auf laufende oder bevorstehende Scheidungsverfahren – bei Obsorge, Kontaktrecht, Ehewohnung und Unterhalt.
Ehewohnung
Eine Wegweisung regelt nicht dauerhaft wer in der Ehewohnung bleibt. Das ist eine Frage des Scheidungsverfahrens oder einer einstweiligen Verfügung zur Ehewohnung. Beides muss koordiniert werden.
Obsorge und Kontaktrecht
Eine Wegweisung kann Auswirkungen auf Obsorge und Kontaktrecht haben – besonders wenn Kinder im Haushalt leben. Das Gericht berücksichtigt den Kontext von Gewalt bei Obsorgeentscheidungen.
Verschulden bei der Scheidung
Häusliche Gewalt kann als Scheidungsgrund und als Verschulden in einem Scheidungsverfahren relevant sein – mit Auswirkungen auf Unterhalt und Vermögensaufteilung.
Beratung zu Wegweisung an den Standorten
Für persönliche Beratung zu Wegweisung und Betretungsverbot stehen regionale Seiten mit lokalem Fokus zur Verfügung.
Wegweisung Purkersdorf
Persönliche Beratung zu Wegweisung, Betretungsverbot und einstweiliger Verfügung in Purkersdorf. Zuständiges Gericht: Bezirksgericht Purkersdorf.
Betreuung für Mandantinnen und Mandanten aus Purkersdorf, Gablitz, Pressbaum, Mauerbach, Tullnerbach und Umgebung.
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Wegweisung Altmünster
Beratung zu Wegweisung, Betretungsverbot und einstweiliger Verfügung für Familien aus Altmünster, Gmunden und dem Salzkammergut. Zuständiges Gericht: Bezirksgericht Gmunden.
Persönliche, telefonische oder digitale Beratung – auch rasch wenn die Situation es erfordert.
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Von der ersten Orientierung bis zur gerichtlichen Vertretung – die Kanzlei begleitet alle rechtlichen Schritte rund um Wegweisung und Gewaltschutz.
Scheidung & Familienrecht
Wegweisung im Kontext von Trennung und Scheidung – alle zusammenhängenden Themen.
Mehr erfahren →Obsorgerecht
Auswirkungen von Wegweisung und Gewalt auf Obsorge und Kindeswohl.
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Kontaktrecht und Betretungsverbot – wenn beides gleichzeitig relevant wird.
Mehr erfahren →Wegweisung Purkersdorf
Persönliche Beratung am Hauptplatz 5 – für Familien aus Purkersdorf und Wien-West.
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Beratung für Familien aus Altmünster, Gmunden und dem Salzkammergut.
Zur Standortseite →Persönliche Beratung
Direkter Kontakt zur Kanzlei – auch rasch wenn die Situation es erfordert.
Kontakt aufnehmen →Dr. Nina Ollinger
Dr. Nina Ollinger begleitet Betroffene und weggewiesene Personen bei allen rechtlichen Fragen rund um Wegweisung, Betretungsverbot und einstweilige Verfügung – sachlich, klar und mit dem nötigen Verständnis für die Dringlichkeit solcher Situationen.
Die Kanzlei ist tätig vor dem Bezirksgericht Purkersdorf und dem Bezirksgericht Gmunden – persönlich, telefonisch oder per Video.
Mehr zur Person
Häufige Fragen zur Wegweisung in Österreich
Was ist eine Wegweisung in Österreich?
Eine Wegweisung ist eine polizeiliche Maßnahme die eine Person die Gefahr für Angehörige darstellt aus der gemeinsamen Wohnung verweist und ihr ein Betretungsverbot erteilt. Sie ist sofort wirksam und gilt zunächst für zwei Wochen.
Wie lange gilt ein Betretungsverbot?
Das polizeiliche Betretungsverbot gilt zwei Wochen. Beantragt die gefährdete Person beim Bezirksgericht eine einstweilige Verfügung, kann es auf bis zu sechs Monate verlängert werden.
Was kann ich tun wenn ich von häuslicher Gewalt betroffen bin?
In akuter Gefahr sofort die Polizei rufen (133). Die Polizei kann sofort eine Wegweisung aussprechen. Danach kann beim Bezirksgericht eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Dr. Ollinger begleitet diesen Schritt.
Welches Gericht ist für Wegweisung in Purkersdorf und Gmunden zuständig?
Für einstweilige Verfügungen und Schutzmaßnahmen ist das Bezirksgericht am Wohnsitz der gefährdeten Person zuständig. Für Purkersdorf das Bezirksgericht Purkersdorf, für Altmünster und Gmunden das Bezirksgericht Gmunden.
Kann ich gegen eine Wegweisung vorgehen?
Gegen das polizeiliche Betretungsverbot selbst gibt es keinen direkten Rechtsbehelf. Gegen eine gerichtliche einstweilige Verfügung kann jedoch Widerspruch erhoben werden. Anwaltliche Beratung ist hier wichtig.
Hat eine Wegweisung Auswirkungen auf die Scheidung?
Ja. Wegweisung und häusliche Gewalt können als Verschulden im Scheidungsverfahren relevant sein und Auswirkungen auf Unterhalt, Vermögensaufteilung, Obsorge und Ehewohnung haben.
Was passiert mit den Kindern bei einer Wegweisung?
Die Kinder bleiben in der Regel bei dem Elternteil der in der Wohnung bleibt. Das Kontaktrecht des weggewiesenen Elternteils kann durch das Gericht geregelt oder vorübergehend eingeschränkt werden – je nach Situation und Kindeswohl.
Ist Beratung auch rasch und kurzfristig möglich?
Ja. Bei dringenden Fällen rund um Wegweisung und Betretungsverbot versucht die Kanzlei rasch einen Termin zu ermöglichen – persönlich, telefonisch oder per Video.
Rechtliche Beratung zu Wegweisung?
Ob Sie von Gewalt betroffen sind oder eine Wegweisung erhalten haben: Dr. Nina Ollinger berät klar und rasch – in Purkersdorf und für Altmünster, Gmunden und das Salzkammergut.
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