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Obsorgerecht Kindeswohl Rechtsanwalt Dr. Nina Ollinger
Obsorgerecht · Kindeswohl · Familienrecht

Obsorgerecht & Kindeswohl in Österreich

Fragen zur Obsorge zählen zu den emotional schwierigsten Themen nach einer Trennung oder Scheidung. Im Mittelpunkt steht immer das Kindeswohl.

Ob gemeinsame Obsorge, alleinige Obsorge, Kontaktrecht oder Konflikte bei wichtigen Entscheidungen: Klare rechtliche Beratung hilft, stabile Lösungen für Eltern und Kinder zu entwickeln.

Dr. Nina Ollinger unterstützt Eltern bei außergerichtlichen Lösungen ebenso wie bei gerichtlichen Verfahren rund um Obsorge und Kindeswohl – persönlich in Purkersdorf und Altmünster, telefonisch oder per Video.

Beratung zu Obsorge & Kindeswohl
Standorte Purkersdorf
Altmünster

Was bedeutet Obsorge?

Die Obsorge umfasst die Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber ihrem Kind – insbesondere Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung.

Gemeinsame Obsorge

Nach einer Trennung bleibt häufig die gemeinsame Obsorge bestehen. Wichtige Entscheidungen sollen gemeinsam getroffen werden – auch wenn die Eltern getrennt leben.

Alleinige Obsorge

In bestimmten Situationen kann die alleinige Obsorge beantragt oder übertragen werden, wenn gemeinsame Entscheidungen dauerhaft nicht möglich sind.

Kindeswohl

Bei allen Entscheidungen – ob einvernehmlich oder gerichtlich – steht das Wohl des Kindes und seine bestmögliche Entwicklung im Mittelpunkt.

Kontaktrecht

Regelungen zum Kontakt zwischen Elternteil und Kind zählen häufig zu den wichtigsten und konfliktträchtigsten Punkten nach einer Trennung.

Alltagsentscheidungen

Fragen zu Schule, Wohnort, medizinischen Themen oder Freizeitgestaltung führen oft zu rechtlichem Klärungsbedarf zwischen den Elternteilen.

Gerichtliche Verfahren

Wenn keine Einigung möglich ist, entscheidet das Pflegschaftsgericht unter Berücksichtigung des Kindeswohls über Obsorge und Kontaktrecht.

Obsorgeberatung an den Standorten

Für persönliche Beratung stehen regionale Seiten mit lokalem Fokus und Kenntnis der zuständigen Bezirksgerichte zur Verfügung.

Wobei unterstützt die Kanzlei?

Obsorgeverfahren betreffen oft nicht nur rechtliche Fragen, sondern auch belastende familiäre Situationen. Die Beratung umfasst alle zentralen Themen rund um Obsorge und Familienrecht.

Persönlich beraten

Dr. Nina Ollinger

Dr. Nina Ollinger begleitet Eltern bei rechtlichen Fragen rund um Obsorge, Kindeswohl und familiäre Konflikte mit klarer und verständlicher Beratung.

Ziel ist es, tragfähige Lösungen zu entwickeln und belastende Situationen rechtlich und menschlich professionell zu begleiten.

Die Kanzlei ist tätig vor dem Bezirksgericht Purkersdorf und dem Bezirksgericht Gmunden – persönlich, telefonisch oder per Video.

Mehr zur Person
Dr. Nina Ollinger Obsorgerecht

So läuft die Beratung bei Obsorgefragen ab

1

Situation schildern

Sie schildern familiäre Situation, bestehende Vereinbarungen, aktuelle Konflikte oder laufende Verfahren.

2

Rechtliche Einschätzung

Unterlagen, Vereinbarungen und gerichtliche Themen werden rechtlich eingeordnet und realistisch bewertet.

3

Lösung entwickeln

Ziel sind klare Schritte für außergerichtliche Lösungen oder gerichtliche Vertretung im Interesse des Kindes.

Stimmen zur Kanzlei
„Sachlich, verständnisvoll und klar in schwierigen familiären Situationen.“

Mandantinnen und Mandanten schätzen die ruhige Begleitung und die klare rechtliche Unterstützung bei familiären Konflikten.

Häufige Fragen zum Obsorgerecht

Was bedeutet gemeinsame Obsorge?

Beide Elternteile bleiben gemeinsam für wichtige Entscheidungen des Kindes verantwortlich – auch nach Trennung oder Scheidung. Das betrifft Schule, Wohnort, medizinische Versorgung und andere wesentliche Lebensbereiche.

Wann kommt eine alleinige Obsorge in Betracht?

Wenn gemeinsame Entscheidungen dauerhaft nicht möglich sind oder das Kindeswohl gefährdet erscheint. Das Gericht prüft jeden Fall einzeln unter dem Aspekt des Kindeswohls.

Welches Gericht ist für Obsorgeverfahren zuständig?

Obsorgeverfahren werden als Pflegschaftssachen vom zuständigen Bezirksgericht geführt. Für Purkersdorf ist das Bezirksgericht Purkersdorf zuständig, für Altmünster und Gmunden das Bezirksgericht Gmunden.

Was berücksichtigt das Gericht bei Obsorgefragen?

Im Mittelpunkt steht immer das Kindeswohl und die bestmögliche Entwicklung des Kindes. Faktoren sind unter anderem die bisherige Beziehung zu den Elternteilen, Stabilität und die Kooperationsbereitschaft der Eltern.

Kann das Kontaktrecht geregelt werden?

Ja. Besuchszeiten, Ferienregelungen und laufender Kontakt können individuell einvernehmlich vereinbart oder gerichtlich geregelt werden.

Ist eine außergerichtliche Lösung möglich?

In vielen Fällen können einvernehmliche Lösungen gefunden werden, bevor ein Gerichtsverfahren notwendig wird. Das schont Zeit, Kosten und die Eltern-Kind-Beziehung.

Was kostet ein Obsorge-Anwalt?

Die Kosten hängen vom Umfang des Anliegens und davon ab, ob eine außergerichtliche Lösung oder ein Gerichtsverfahren erforderlich ist. Auf Wunsch wird vorab eine Kosteneinschätzung besprochen.

Gibt es Beratung in Purkersdorf und Altmünster?

Ja. Beratung ist persönlich in Purkersdorf und Altmünster sowie telefonisch oder per Video möglich.

Fragen zu Obsorge oder Kindeswohl klären?

Frühzeitige rechtliche Beratung hilft, Konflikte zu strukturieren und tragfähige Lösungen für Eltern und Kinder zu entwickeln.

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