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Einvernehmliche Scheidung Anwalt Purkersdorf Dr. Nina Ollinger
Einvernehmliche Scheidung · Purkersdorf · Familienrecht

Einvernehmliche Scheidung Anwalt Purkersdorf

Als Anwalt für einvernehmliche Scheidung in Purkersdorf begleitet Dr. Nina Ollinger Eheleute durch die Scheidung – von der Scheidungsfolgenvereinbarung bis zum Gerichtstermin vor dem Bezirksgericht Purkersdorf. Schnell, klar und ohne unnötige Belastung.

Als ortsansässige Rechtsanwältin kennt Dr. Ollinger das Bezirksgericht Purkersdorf und ist dort regelmäßig in Familiensachen tätig. Eine einvernehmliche Scheidung ist bei guter Vorbereitung oft in wenigen Wochen abgeschlossen – sie braucht aber eine vollständige Scheidungsfolgenvereinbarung die alle wesentlichen Punkte regelt.

Die Kanzlei am Hauptplatz 5 betreut Familien aus Purkersdorf, Wien-West, Gablitz, Mauerbach, Pressbaum, Tullnerbach und dem Wienerwald.

Kanzlei Purkersdorf
Adresse Hauptplatz 5
3002 Purkersdorf

Was braucht eine einvernehmliche Scheidung?

Die einvernehmliche Scheidung ist die häufigste und schonendste Form der Scheidung in Österreich. Sie hat klare Voraussetzungen die erfüllt sein müssen.

Gemeinsamer Wille

Beide Eheleute müssen der Scheidung zustimmen. Die eheliche Lebensgemeinschaft muss seit mindestens sechs Monaten aufgehoben sein.

Scheidungsfolgen­vereinbarung

Über Unterhalt, Vermögensaufteilung, Ehewohnung sowie bei Kindern Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt muss eine schriftliche Vereinbarung vorliegen.

Anwaltliche Vertretung

Mindestens ein Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein. Es ist empfehlenswert, dass beide eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Was regelt die Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine vollständige Scheidungsfolgenvereinbarung ist das Herzstück der einvernehmlichen Scheidung. Sie muss alle wesentlichen Punkte klar regeln – je präziser, desto weniger Konfliktpotenzial danach.

Ohne Kinder

Unterhalt: Besteht ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt? Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Dauer?

Vermögensaufteilung: Wie wird das gemeinsame Vermögen, Hausrat, Konten und Schulden aufgeteilt?

Ehewohnung: Wer bleibt in der Wohnung? Wer übernimmt den Mietvertrag oder das Eigentum?

Mit Kindern

Obsorge: Gemeinsame oder alleinige Obsorge – und bei wem lebt das Kind hauptsächlich?

Kontaktrecht: Besuchszeiten, Ferienregelungen und laufender Kontakt zum nicht betreuenden Elternteil.

Kindesunterhalt: Höhe des monatlichen Geldunterhalts entsprechend Einkommen und Kindesalter.

Warum Dr. Ollinger als Anwältin für einvernehmliche Scheidung in Purkersdorf?

Als ortsansässige Einzelkanzlei verbindet Dr. Ollinger lokale Gerichtskenntnisse mit persönlicher Betreuung in einer sensiblen Lebenssituation.

Bezirksgericht Purkersdorf

Die einvernehmliche Scheidung wird vor dem Bezirksgericht Purkersdorf durchgeführt. Dr. Ollinger ist dort regelmäßig tätig, kennt die Abläufe und sorgt dafür dass der Gerichtstermin reibungslos verläuft.

Vollständige Vorbereitung

Dr. Ollinger bereitet die Scheidungsfolgenvereinbarung vollständig vor – klar, rechtssicher und auf die konkrete Situation abgestimmt. Eine gute Vorbereitung verkürzt das Verfahren erheblich.

Kurze Wege für Purkersdorf & Umgebung

Die Kanzlei am Hauptplatz 5 ist gut erreichbar – mit dem Auto, der S-Bahn (S50) oder zu Fuß. Für Eheleute aus dem Wienerwald und Wien-West entfällt die Fahrt nach Wien.

Klar und ohne Umwege

Dr. Ollinger begleitet die einvernehmliche Scheidung pragmatisch – mit dem Ziel, das Verfahren schnell und ohne unnötige Belastung abzuschließen.

So läuft die einvernehmliche Scheidung in Purkersdorf ab

1

Beratung & Vereinbarung

Sie schildern die Situation. Dr. Ollinger klärt alle offenen Punkte und arbeitet die Scheidungsfolgenvereinbarung aus – Unterhalt, Vermögen, Wohnung, Kinder.

2

Antrag beim Gericht

Der Scheidungsantrag wird beim Bezirksgericht Purkersdorf eingebracht. Das Gericht setzt einen Termin fest – bei vollständigen Unterlagen meist rasch.

3

Gerichtstermin & Scheidung

Beide Eheleute erscheinen gemeinsam. Der Richter überprüft die Voraussetzungen und spricht die Scheidung aus. Das Verfahren dauert oft nur 20–40 Minuten.

Leistungen rund um Scheidung & Familienrecht

Die einvernehmliche Scheidung ist Teil des familienrechtlichen Gesamtbildes. Die Kanzlei begleitet alle zusammenhängenden Themen.

Persönlich beraten

Dr. Nina Ollinger

Dr. Nina Ollinger begleitet Eheleute durch die einvernehmliche Scheidung mit klarer Kommunikation, vollständiger Vorbereitung und dem Ziel, das Verfahren schnell und ohne unnötige Belastung abzuschließen.

Die Kanzlei ist tätig vor dem Bezirksgericht Purkersdorf – persönlich, telefonisch oder per Video.

Mehr zur Person
Dr. Nina Ollinger Einvernehmliche Scheidung Purkersdorf
Stimmen zur Kanzlei
„Einfühlsam, verständnisvoll, zielstrebig und sehr erfolgreich.“

Mandantinnen und Mandanten schätzen die persönliche Betreuung und die klare Begleitung durch das Scheidungsverfahren.

Häufige Fragen zur einvernehmlichen Scheidung in Purkersdorf

Welches Gericht ist für die einvernehmliche Scheidung in Purkersdorf zuständig?

Die einvernehmliche Scheidung wird vor dem Bezirksgericht Purkersdorf durchgeführt. Dr. Ollinger ist dort regelmäßig tätig und kennt die Abläufe aus der Praxis.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung in Purkersdorf?

Bei guter Vorbereitung und vollständigen Unterlagen kann eine einvernehmliche Scheidung in wenigen Wochen abgeschlossen sein. Der Gerichtstermin selbst dauert meist nur 20–40 Minuten.

Was muss in der Scheidungsfolgenvereinbarung stehen?

Alle wesentlichen Scheidungsfolgen müssen geregelt sein: Unterhalt, Vermögensaufteilung, Ehewohnung sowie bei Kindern Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt. Eine unvollständige Vereinbarung verzögert das Verfahren.

Brauchen beide Eheleute einen Anwalt?

In Österreich muss mindestens ein Ehepartner anwaltlich vertreten sein. Es ist aber empfehlenswert, dass beide eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen – um sicherzustellen dass die Vereinbarung die eigenen Interessen wirklich abbildet.

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung in Purkersdorf?

Die Kosten setzen sich aus Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zusammen. Sie sind deutlich geringer als bei einer strittigen Scheidung. Dr. Ollinger bespricht auf Wunsch vorab eine konkrete Kosteneinschätzung.

Was passiert mit den Kindern bei einer einvernehmlichen Scheidung?

Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt müssen in der Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt und vom Gericht genehmigt werden. Das Kindeswohl ist dabei der zentrale Maßstab.

Berät die Kanzlei auch Eheleute aus Wien-West?

Ja. Die Kanzlei betreut Mandantinnen und Mandanten aus Gablitz, Mauerbach, Pressbaum, Tullnerbach, Wolfsgraben, Wien-Hütteldorf und Wien-Penzing.

Sind auch telefonische oder Online-Beratungen möglich?

Ja. Neben persönlichen Terminen am Hauptplatz 5 sind Beratungen auch telefonisch oder per Videocall möglich.

Einvernehmliche Scheidung in Purkersdorf?

Dr. Nina Ollinger begleitet die einvernehmliche Scheidung vor dem Bezirksgericht Purkersdorf – von der Vereinbarung bis zum Gerichtstermin. Persönlich, telefonisch oder per Video.

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