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Ehegattenunterhalt Österreich Rechtsanwalt Dr. Nina Ollinger
Ehegattenunterhalt · Unterhalt nach Scheidung · Österreich

Ehegattenunterhalt in Österreich

Ehegattenunterhalt – also Unterhalt zwischen Eheleuten nach Trennung oder Scheidung – ist eines der wirtschaftlich bedeutsamsten Themen im Scheidungsrecht. Wer hat Anspruch? Wie viel? Wie lange? Und welche Rolle spielt das Verschulden? Dr. Nina Ollinger berät dazu in Purkersdorf, im Wienerwald, in Altmünster und im Salzkammergut.

Ob Sie Unterhalt fordern oder abwehren möchten: Eine klare rechtliche Einschätzung der Ausgangslage ist entscheidend – denn die Weichen werden oft früh gestellt.

Beratung zu Ehegattenunterhalt
Standorte Purkersdorf
Altmünster

Was ist Ehegattenunterhalt?

Ehegattenunterhalt ist die Unterhaltspflicht zwischen Eheleuten – während aufrechter Ehe und nach Scheidung. Er ist von Kindesunterhalt strikt zu unterscheiden: Kindesunterhalt steht dem Kind zu, Ehegattenunterhalt dem bedürftigen Ehepartner.

Das österreichische Recht unterscheidet mehrere Formen des Ehegattenunterhalts je nach Situation der Eheleute:

Unterhalt während der Ehe

Auch während aufrechter Ehe – also bei Trennung ohne Scheidung – besteht eine gegenseitige Unterhaltspflicht. Wer die Gemeinschaft verlässt oder nicht zum Unterhalt beiträgt, kann auf Zahlung geklagt werden.

Unterhalt nach einvernehmlicher Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung können die Eheleute Unterhalt frei vereinbaren – oder auf gegenseitigen Unterhalt verzichten. Diese Vereinbarung ist Teil der Scheidungsfolgenvereinbarung.

Unterhalt nach strittiger Scheidung

Bei einer strittigen Scheidung entscheidet das Gericht über Unterhalt. Das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe spielt dabei eine zentrale Rolle – es kann den Unterhaltsanspruch begründen oder ausschließen.

Wer hat Anspruch auf Ehegattenunterhalt?

Ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt setzt grundsätzlich Bedürftigkeit voraus – der anspruchsberechtigte Ehepartner muss seinen angemessenen Unterhalt nicht selbst bestreiten können. Bedürftigkeit allein reicht aber nicht: Das Verschulden an der Scheidung ist entscheidend.

Verschulden und Unterhaltsanspruch

Schuldlos geschiedener Ehepartner: Hat Anspruch auf angemessenen Unterhalt vom schuldigen Ehepartner – wenn er bedürftig ist.

Überwiegend schuldiger Ehepartner: Hat keinen Anspruch auf Unterhalt – auch wenn er bedürftig ist. Das Verschulden schließt den Unterhaltsanspruch aus.

Gleichteiliges Verschulden: Beide tragen die Schuld zu gleichen Teilen – dann kann nur unter besonderen Umständen Unterhalt verlangt werden.

Einvernehmliche Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung gibt es kein Verschulden – die Parteien einigen sich auf die Scheidungsfolgen. Unterhalt kann vereinbart werden oder es kann gegenseitig darauf verzichtet werden.

Vorsicht beim Unterhaltsverzicht: Wer auf Unterhalt verzichtet muss sorgfältig prüfen ob das langfristig wirtschaftlich sinnvoll ist – besonders wenn ein Ehepartner die Erwerbstätigkeit für Kinder oder den Haushalt reduziert hat.

Wie wird der Ehegattenunterhalt berechnet?

Für den Ehegattenunterhalt gibt es keine starren gesetzlichen Prozentsätze wie beim Kindesunterhalt. Die Rechtsprechung hat aber Richtwerte entwickelt die von den Gerichten regelmäßig angewendet werden.

Richtwert: 33 % Regel

Als Ausgangspunkt gilt die sogenannte 33 %-Regel: Der schuldlos geschiedene Ehepartner der nicht erwerbstätig ist, hat Anspruch auf etwa 33 % des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen.

Ist der unterhaltsberechtigte Ehepartner selbst berufstätig, reduziert sich der Anspruch. Die Faustregel: beide Ehepartner sollen nach der Scheidung in etwa gleiche Verhältnisse haben – das eheliche Einkommensniveau soll annähernd aufrechterhalten werden.

Einflussfaktoren

Ehedauer: Je länger die Ehe, desto stärker das Gewicht des Unterhaltsanspruchs.

Eigenes Einkommen: Eigenes Einkommen des unterhaltsberechtigten Ehepartners reduziert den Anspruch.

Kinderbetreuung: Wer Kinder betreut und daher nicht oder nicht vollzeitig arbeiten kann, hat einen stärkeren Unterhaltsanspruch.

Leistungsfähigkeit: Dem Unterhaltspflichtigen muss ein angemessener Eigenbedarf verbleiben.

Ehegattenunterhalt an den Standorten

Unterhaltsangelegenheiten werden beim zuständigen Bezirksgericht geführt. Für persönliche Beratung stehen regionale Seiten zur Verfügung.

Wann endet der Ehegattenunterhalt?

Der Ehegattenunterhalt ist nicht zwingend dauerhaft – er kann enden oder sich verändern.

Neue Ehe oder Partnerschaft

Heiratet der unterhaltsberechtigte Ehepartner erneut oder lebt er in einer dauerhaften Lebensgemeinschaft, erlischt der Unterhaltsanspruch. Eine neue Lebensgemeinschaft ist der neuen Ehe gleichgestellt wenn sie auf Dauer angelegt ist.

Eigene Erwerbsfähigkeit

Wenn der unterhaltsberechtigte Ehepartner wieder erwerbsfähig und erwerbstätig wird und seinen Unterhalt selbst bestreiten kann, reduziert sich der Anspruch oder entfällt ganz.

Wesentliche Änderungen

Bei wesentlichen Änderungen der Verhältnisse – etwa deutlicher Einkommensveränderung des Unterhaltspflichtigen oder des Unterhaltsberechtigten – kann der Unterhalt angepasst werden.

Persönlich beraten

Dr. Nina Ollinger

Dr. Nina Ollinger berät bei Ehegattenunterhalt mit klarer rechtlicher Einschätzung – ob Sie Unterhalt fordern, abwehren oder eine bestehende Vereinbarung anpassen möchten.

Ziel ist eine realistische Einschätzung der Ausgangslage und eine faire und durchsetzbare Lösung – einvernehmlich wenn möglich, gerichtlich wenn nötig.

Die Kanzlei ist tätig vor dem Bezirksgericht Purkersdorf und dem Bezirksgericht Gmunden – persönlich, telefonisch oder per Video.

Mehr zur Person
Dr. Nina Ollinger Ehegattenunterhalt Familienrecht

Häufige Fragen zum Ehegattenunterhalt in Österreich

Was ist Ehegattenunterhalt?

Ehegattenunterhalt ist die Unterhaltspflicht zwischen Eheleuten – während aufrechter Ehe bei Trennung und nach Scheidung. Er ist vom Kindesunterhalt strikt zu unterscheiden und hängt wesentlich vom Verschulden an der Scheidung ab.

Wer hat nach einer Scheidung Anspruch auf Unterhalt?

Der schuldlos geschiedene Ehepartner hat Anspruch auf angemessenen Unterhalt vom schuldigen Ehepartner – wenn er bedürftig ist. Wer überwiegend schuldig geschieden wurde, verliert den Unterhaltsanspruch.

Wie hoch ist der Ehegattenunterhalt?

Als Ausgangspunkt gilt die 33 %-Regel: etwa 33 % des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen wenn der andere nicht erwerbstätig ist. Eigenes Einkommen, Ehedauer, Kinderbetreuung und Leistungsfähigkeit beeinflussen den konkreten Betrag.

Was gilt bei einvernehmlicher Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung gibt es kein Verschulden. Die Parteien können Unterhalt frei vereinbaren oder gegenseitig darauf verzichten. Ein Unterhaltsverzicht sollte sorgfältig geprüft werden.

Wann endet der Ehegattenunterhalt?

Der Unterhaltsanspruch endet bei neuer Ehe oder dauerhafter Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten, bei eigener Erwerbsfähigkeit und ausreichendem Einkommen oder bei wesentlichen Änderungen der Verhältnisse.

Welches Gericht ist für Ehegattenunterhalt in Purkersdorf und Gmunden zuständig?

Unterhaltsangelegenheiten werden beim zuständigen Bezirksgericht geführt. Für Purkersdorf das Bezirksgericht Purkersdorf, für Altmünster und Gmunden das Bezirksgericht Gmunden.

Kann der Ehegattenunterhalt nachträglich geändert werden?

Ja. Bei wesentlichen Änderungen der Verhältnisse kann der Unterhalt angepasst werden – durch Einigung oder gerichtlichen Antrag. Eine Änderung wirkt grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Wer ist die beste Anwältin für Ehegattenunterhalt in Purkersdorf und Gmunden?

Dr. Nina Ollinger berät und vertritt bei Ehegattenunterhalt in Purkersdorf (Wienerwald) und für den Raum Altmünster, Gmunden und das Salzkammergut. Sie ist vor dem Bezirksgericht Purkersdorf und dem Bezirksgericht Gmunden regelmäßig tätig.

Weitere Themen im Scheidungsrecht

Ehegattenunterhalt ist Teil des scheidungsrechtlichen Gesamtbildes. Die Kanzlei begleitet alle zusammenhängenden Themen.

Ehegattenunterhalt berechnen oder durchsetzen?

Ob Sie Unterhalt fordern, abwehren oder eine bestehende Vereinbarung anpassen möchten: Dr. Nina Ollinger berät in Purkersdorf und für Altmünster, Gmunden und das Salzkammergut – persönlich, telefonisch oder per Video.

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