Skip to main content Scroll Top
Vorsorgevollmacht Anwalt Purkersdorf Dr. Nina Ollinger
Vorsorgevollmacht · Purkersdorf · Erwachsenenschutz

Vorsorgevollmacht Anwalt Purkersdorf

Als Anwalt für Vorsorgevollmacht in Purkersdorf erstellt und registriert Dr. Nina Ollinger Vorsorgevollmachten die alle formellen Anforderungen erfüllen – damit im Ernstfall die richtige Person für Sie entscheidet und nicht das Gericht.

Als ortsansässige Rechtsanwältin kennt Dr. Ollinger das Bezirksgericht Purkersdorf und ist dort regelmäßig in Erwachsenenschutzsachen tätig. Eine Vorsorgevollmacht kann nur errichtet werden solange man noch einsichts- und urteilsfähig ist – wer wartet bis er sie braucht, kann sie oft nicht mehr errichten.

Die Kanzlei am Hauptplatz 5 betreut Mandantinnen und Mandanten aus Purkersdorf, Wien-West, Gablitz, Mauerbach, Pressbaum, Tullnerbach und dem Wienerwald.

Kanzlei Purkersdorf
Adresse Hauptplatz 5
3002 Purkersdorf

Warum ist eine Vorsorgevollmacht so wichtig?

Ohne Vorsorgevollmacht kann niemand automatisch für einen handlungsunfähigen Erwachsenen entscheiden – auch nicht der Ehegatte, auch nicht die Kinder.

Selbstbestimmung sichern

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst wer für Sie entscheidet und in welchen Bereichen – nicht das Gericht und nicht ein unbekannter Sachwalter.

Angehörige entlasten

Eine klare Vollmacht erspart Angehörigen bürokratischen Aufwand und gibt ihnen die rechtliche Grundlage zu handeln – ohne gerichtliche Genehmigungen abwarten zu müssen.

Gericht vermeiden

Ohne Vorsorgevollmacht muss das Bezirksgericht Purkersdorf eine Erwachsenenvertretung einrichten – das ist aufwendiger, teurer und weniger flexibel.

Was regelt die Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht kann alle Lebensbereiche abdecken – individuell auf die persönliche Situation abgestimmt.

Medizinische Entscheidungen

Einwilligung in Behandlungen, Operationen und therapeutische Maßnahmen. Entscheidungen über Krankenhausaufenthalte und Pflegeeinrichtungen. Für besonders schwerwiegende medizinische Entscheidungen ist die Errichtung vor einem Rechtsanwalt erforderlich.

Finanzielle Angelegenheiten

Verwaltung von Bankkonten und Wertpapieren, Bezahlung von Rechnungen, Abschluss und Kündigung von Verträgen, Immobilienverwaltung und Behördenkontakt in finanziellen Angelegenheiten.

Wohnsituation und Pflege

Entscheidungen über den Wohnsitz, Auswahl der Pflegeeinrichtung und Organisation häuslicher Betreuung.

Persönliche Angelegenheiten

Behördenkontakt, Korrespondenz und Entscheidungen über den persönlichen Alltag – immer im Sinne des Vollmachtgebers und seiner Werte.

So läuft die Errichtung einer Vorsorgevollmacht in Purkersdorf ab

1

Beratungsgespräch

Sie schildern Ihre Situation, Wünsche, Familienverhältnisse und wen Sie bevollmächtigen möchten. Dr. Ollinger erklärt alle Möglichkeiten und Anforderungen.

2

Vollmacht erstellen

Dr. Ollinger erstellt die Vorsorgevollmacht individuell auf Ihre Situation abgestimmt – vollständig, rechtssicher und mit allen notwendigen Bestandteilen.

3

Unterzeichnen & registrieren

Die Vollmacht wird unterzeichnet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert. Erst die Registrierung macht sie wirksam.

Leistungen rund um Vorsorgevollmacht & Erbrecht

Die Kanzlei begleitet alle Themen rund um rechtliche Vorsorge – Vorsorgevollmacht, Testament und Erwachsenenvertretung.

Persönlich beraten

Dr. Nina Ollinger

Dr. Nina Ollinger berät bei Vorsorgevollmacht und rechtlicher Vorsorgeplanung mit klarer Sprache und Blick für die individuelle Lebenssituation.

Ziel ist eine Vorsorgevollmacht die vollständig, rechtssicher und auf die persönlichen Wünsche abgestimmt ist – und im Ernstfall reibungslos funktioniert.

Die Kanzlei ist tätig vor dem Bezirksgericht Purkersdorf – persönlich, telefonisch oder per Video.

Mehr zur Person
Dr. Nina Ollinger Vorsorgevollmacht Purkersdorf

Häufige Fragen zur Vorsorgevollmacht in Purkersdorf

Welches Gericht ist für die Vorsorgevollmacht in Purkersdorf zuständig?

Für Erwachsenenschutzsachen in Purkersdorf ist das Bezirksgericht Purkersdorf zuständig. Dr. Ollinger ist dort regelmäßig tätig und kennt die Abläufe aus der Praxis.

Kann mein Ehegatte ohne Vollmacht für mich entscheiden?

Nein. Eine Ehe gibt dem Ehegatten kein automatisches Recht für den handlungsunfähigen Partner zu entscheiden. Ohne Vorsorgevollmacht muss das Bezirksgericht Purkersdorf eine Erwachsenenvertretung einrichten.

Wie wird die Vorsorgevollmacht wirksam?

Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich errichtet und im ÖZVV registriert werden. Für schwerwiegende Entscheidungen muss sie vor einem Rechtsanwalt oder Notar errichtet werden. Dr. Ollinger übernimmt Errichtung und Registrierung.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht in Purkersdorf?

Die Kosten hängen vom Umfang ab. Dr. Ollinger bespricht auf Wunsch vorab eine konkrete Kosteneinschätzung. Im Verhältnis zu den Kosten einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung ist die Vorsorgevollmacht die günstigere Lösung.

Berät die Kanzlei auch Mandanten aus Wien-West?

Ja. Die Kanzlei betreut Mandantinnen und Mandanten aus Gablitz, Mauerbach, Pressbaum, Tullnerbach, Wolfsgraben, Wien-Hütteldorf und Wien-Penzing.

Kann die Vorsorgevollmacht widerrufen werden?

Ja. Solange der Vollmachtgeber einsichts- und urteilsfähig ist, kann er die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen oder ändern. Der Widerruf muss ebenfalls im ÖZVV eingetragen werden.

Brauche ich sowohl Vorsorgevollmacht als auch Testament?

Ja – beide decken verschiedene Situationen ab. Das Testament gilt nach dem Tod. Die Vorsorgevollmacht greift zu Lebzeiten wenn man handlungsunfähig wird. Eine vollständige Vorsorge braucht beides.

Sind auch telefonische oder Online-Beratungen möglich?

Ja. Neben persönlichen Terminen am Hauptplatz 5 sind Beratungen auch telefonisch oder per Videocall möglich.

Vorsorgevollmacht in Purkersdorf errichten?

Dr. Nina Ollinger erstellt und registriert Vorsorgevollmachten in Purkersdorf – vollständig, rechtssicher und individuell abgestimmt. Persönlich, telefonisch oder per Video.

Jetzt Beratungstermin anfragen