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Verlassenschaft Anwalt Purkersdorf Dr. Nina Ollinger
Verlassenschaft · Erbrecht · Purkersdorf

Verlassenschaft Anwalt Purkersdorf

Als Verlassenschaft Anwalt in Purkersdorf begleitet Dr. Nina Ollinger Erben und Angehörige durch das Verlassenschaftsverfahren vor dem Bezirksgericht Purkersdorf – von der Erbantrittserklärung bis zur Einantwortung.

Als ortsansässige Rechtsanwältin kennt Dr. Ollinger das Bezirksgericht Purkersdorf und ist dort regelmäßig in Verlassenschaftssachen tätig. Das Verlassenschaftsverfahren birgt Fallstricke – besonders bei der Erbantrittserklärung, bei Immobilien im Nachlass und bei Pflichtteilsansprüchen.

Die Kanzlei am Hauptplatz 5 betreut Erben und Angehörige aus Purkersdorf, Wien-West, Gablitz, Mauerbach, Pressbaum, Tullnerbach und dem Wienerwald.

Kanzlei Purkersdorf
Adresse Hauptplatz 5
3002 Purkersdorf

Wobei unterstützt die Kanzlei beim Verlassenschaftsverfahren in Purkersdorf?

Das Verlassenschaftsverfahren enthält mehrere Schritte die rechtlich korrekt gesetzt werden müssen – Fehler können langfristige Konsequenzen haben.

Erbantrittserklärung

Die Wahl zwischen bedingter und unbedingter Erbantrittserklärung hat erhebliche Konsequenzen für die Haftung. Anwaltliche Beratung vor der Abgabe der Erklärung ist dringend empfehlenswert.

Nachlassinventar

Welche Vermögenswerte gehören zum Nachlass? Wie werden Immobilien, Fahrzeuge, Konten und Beteiligungen erfasst und bewertet?

Pflichtteilsanspruch

Wurde ein Pflichtteilsberechtigter übergangen? Die Kanzlei prüft Pflichtteilsansprüche und begleitet ihre Durchsetzung oder Abwehr vor dem Bezirksgericht Purkersdorf.

Immobilien im Nachlass

Liegenschaften im Nachlass erfordern besondere Aufmerksamkeit – Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragung und allfällige Belastungen müssen berücksichtigt werden.

Erbstreit

Wenn Erben über Testament, Nachlass oder Aufteilung streiten, begleitet die Kanzlei das Verfahren vor dem Bezirksgericht Purkersdorf.

Erbausschlagung

Bei überschuldeten Nachlässen kann die Ausschlagung sinnvoll sein. Die Kanzlei berät ob und wie eine Ausschlagung möglich ist und was die Konsequenzen sind.

Warum Dr. Ollinger als Verlassenschafts-Anwältin in Purkersdorf?

Als ortsansässige Einzelkanzlei verbindet Dr. Ollinger lokale Gerichtskenntnisse mit persönlicher Betreuung.

Bezirksgericht Purkersdorf

Verlassenschaftsverfahren im Bezirk werden vor dem Bezirksgericht Purkersdorf geführt. Dr. Ollinger ist dort regelmäßig tätig und kennt die Abläufe, den zuständigen Gerichtskommissär und die Anforderungen aus der täglichen Praxis.

Persönlich von Anfang bis Ende

In einer Einzelkanzlei hat man immer dieselbe Ansprechpartnerin – keine Weitergabe an Mitarbeiterinnen. Gerade nach einem Todesfall ist Verlässlichkeit und persönliche Betreuung besonders wichtig.

Kurze Wege für Purkersdorf & Umgebung

Die Kanzlei am Hauptplatz 5 ist gut erreichbar – mit dem Auto, der S-Bahn (S50) oder zu Fuß. Für Erben aus dem Wienerwald und Wien-West entfällt die Fahrt nach Wien.

Klarheit in schwieriger Zeit

Dr. Ollinger begleitet das Verlassenschaftsverfahren mit sachlicher Einschätzung und dem Ziel, für die Erben das bestmögliche Ergebnis zu erreichen – ohne unnötige Komplikationen.

Ablauf des Verlassenschaftsverfahrens vor dem Bezirksgericht Purkersdorf

1

Vorladung durch den Notar

Der Gerichtskommissär – ein Notar im Auftrag des Bezirksgerichts Purkersdorf – lädt die bekannten Erben vor. Dr. Ollinger bereitet Mandantinnen und Mandanten auf diesen Termin vor.

2

Erbantrittserklärung abgeben

Bedingt oder unbedingt – die Erbantrittserklärung wird beim Notar abgegeben. Die richtige Wahl hängt vom Nachlass und den Schulden des Erblassers ab. Anwaltliche Beratung davor ist entscheidend.

3

Einantwortung & Grundbuch

Mit der Einantwortung durch das Bezirksgericht Purkersdorf werden die Erben Eigentümer des Nachlasses. Bei Immobilien erfolgt danach die Grundbucheintragung.

Leistungen rund um Verlassenschaft & Erbrecht

Das Verlassenschaftsverfahren ist Teil des erbrechtlichen Gesamtbildes. Die Kanzlei begleitet alle zusammenhängenden Themen.

Persönlich beraten

Dr. Nina Ollinger

Dr. Nina Ollinger begleitet Erben und Angehörige durch das Verlassenschaftsverfahren mit klarer rechtlicher Einschätzung und Verständnis für die besondere Situation nach einem Todesfall.

Ziel ist es, das Verfahren sicher und richtig zu durchlaufen und das bestmögliche Ergebnis für die Erben zu erreichen.

Die Kanzlei ist tätig vor dem Bezirksgericht Purkersdorf – persönlich, telefonisch oder per Video.

Mehr zur Person
Dr. Nina Ollinger Verlassenschaft Purkersdorf
Stimmen zur Kanzlei
„Ich arbeite mit Frau Dr. Ollinger öfters zusammen und bin von Ihrer Kompetenz und der Qualität Ihrer rechtlichen Beurteilungen überzeugt.“

Mandantinnen und Mandanten schätzen die sachliche Beratung und die klare Begleitung in erbrechtlichen Angelegenheiten.

Häufige Fragen zur Verlassenschaft in Purkersdorf

Welches Gericht ist für die Verlassenschaft in Purkersdorf zuständig?

Für Verstorbene mit letztem Wohnsitz im Bezirk Purkersdorf ist das Bezirksgericht Purkersdorf zuständig. Dr. Ollinger ist dort regelmäßig tätig und kennt die Abläufe aus der Praxis.

Was ist der Unterschied zwischen bedingter und unbedingter Erbantrittserklärung?

Bei bedingter Antrittserklärung haftet der Erbe für Schulden nur mit dem Nachlass – nicht mit eigenem Vermögen. Bei unbedingter Antrittserklärung haftet er unbeschränkt. Die bedingte Erklärung ist in den meisten Fällen die sicherere Wahl.

Kann ich die Erbschaft ausschlagen?

Ja. Eine Erbschaft kann ausgeschlagen werden – das ist besonders bei überschuldeten Nachlässen sinnvoll. Die Ausschlagung muss fristgerecht erklärt werden. Anwaltliche Beratung ist wichtig.

Was passiert mit einer Immobilie im Nachlass?

Immobilien werden mit der Einantwortung auf die Erben übertragen. Danach erfolgt die Grundbuchumschreibung. Es fällt Grunderwerbsteuer und eine Eintragungsgebühr an.

Wie lange dauert das Verlassenschaftsverfahren in Purkersdorf?

Die Dauer hängt von der Komplexität des Nachlasses ab. Einfache Verfahren können in wenigen Monaten abgeschlossen sein. Bei Immobilien, Erbstreitigkeiten oder komplexen Nachlässen dauert es länger.

Was ist ein Pflichtteilsanspruch?

Pflichtteilsberechtigte Personen (Kinder, Ehegatte) haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils auch wenn sie im Testament übergangen wurden. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen den Nachlass.

Berät die Kanzlei auch Erben aus Wien-West?

Ja. Die Kanzlei betreut Erben aus Gablitz, Mauerbach, Pressbaum, Tullnerbach, Wolfsgraben, Wien-Hütteldorf und Wien-Penzing.

Sind auch telefonische oder Online-Beratungen möglich?

Ja. Neben persönlichen Terminen am Hauptplatz 5 sind Beratungen auch telefonisch oder per Videocall möglich.

Verlassenschaft in Purkersdorf klären?

Ob Erbantrittserklärung, Nachlassinventar, Pflichtteil, Erbstreit oder Immobilien im Nachlass: Dr. Nina Ollinger berät Erben aus Purkersdorf und dem Wienerwald – persönlich, telefonisch oder per Video.

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