Strittige Scheidung Anwalt Purkersdorf
Als Anwalt für strittige Scheidung in Purkersdorf vertritt Dr. Nina Ollinger Mandantinnen und Mandanten vor dem Bezirksgericht Purkersdorf – klar, entschlossen und mit dem Ziel das bestmögliche Ergebnis zu erreichen wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist.
Eine strittige Scheidung ist belastender und aufwendiger als eine einvernehmliche – aber manchmal der einzige Weg. Als ortsansässige Rechtsanwältin kennt Dr. Ollinger das Bezirksgericht Purkersdorf und ist dort regelmäßig in Scheidungssachen tätig. Sie begleitet das Verfahren von der ersten Beratung bis zum Urteil.
Die Kanzlei am Hauptplatz 5 betreut Mandantinnen und Mandanten aus Purkersdorf, Wien-West, Gablitz, Mauerbach, Pressbaum, Tullnerbach und dem Wienerwald.
3002 Purkersdorf
Wann kommt eine strittige Scheidung in Betracht?
Eine strittige Scheidung ist notwendig wenn keine Einigung möglich ist – weil ein Ehepartner die Scheidung ablehnt, weil das Verschulden strittig ist oder weil über die Scheidungsfolgen keine Einigung erzielt werden kann.
Partner verweigert die Scheidung
Stimmt ein Ehepartner der Scheidung nicht zu, kann der andere auf Scheidung klagen – nach mindestens dreijähriger Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft auch gegen den ausdrücklichen Willen des anderen.
Verschulden ist strittig
Wenn ein Ehepartner eine Scheidung aus Verschulden des anderen anstrebt, muss das Verschulden vor Gericht bewiesen werden. Das Verschulden kann Auswirkungen auf Unterhalt und Vermögensaufteilung haben.
Scheidungsfolgen ungeklärt
Wenn keine Einigung über Unterhalt, Vermögensaufteilung, Ehewohnung, Obsorge oder Kindesunterhalt möglich ist, entscheidet das Gericht über die Scheidungsfolgen.
Scheidungsgründe in Österreich
Das österreichische Ehegesetz kennt mehrere Scheidungsgründe für die strittige Scheidung.
Verschuldensscheidung
Ein Ehepartner hat die Ehe durch schwerwiegendes Fehlverhalten zerrüttet – etwa durch Ehebruch, körperliche oder psychische Gewalt, schwere Ehrverletzungen oder andere schwerwiegende Verstöße gegen die ehelichen Pflichten. Das Verschulden muss vor Gericht bewiesen werden und hat Auswirkungen auf Unterhalt und Vermögensaufteilung.
Scheidung wegen Auflösung der Lebensgemeinschaft
Nach mindestens dreijähriger Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft kann auch gegen den Willen des anderen Ehepartners auf Scheidung geklagt werden. Das Gericht prüft ob die Ehe unheilbar zerrüttet ist. Diese Form ermöglicht die Scheidung auch ohne nachgewiesenes Verschulden.
Was bedeutet Verschulden bei der Scheidung?
Bei der Verschuldensscheidung ist das Verschulden mehr als eine moralische Kategorie – es hat konkrete rechtliche Konsequenzen die erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben können.
Auswirkung auf Unterhalt
Wer die Scheidung überwiegend verschuldet hat, verliert in der Regel den Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Umgekehrt kann der schuldlose Ehepartner Unterhalt verlangen. Das Verschulden ist daher wirtschaftlich bedeutsam.
Auswirkung auf Vermögensaufteilung
Bei der Aufteilung des ehelichen Vermögens kann das Verschulden berücksichtigt werden – ein überwiegend schuldiger Ehepartner erhält möglicherweise einen geringeren Anteil am gemeinsamen Vermögen.
Beweislast vor Gericht
Wer Verschulden behauptet muss es beweisen. Das erfordert Zeugen, Dokumente, Nachrichten oder andere Beweismittel. Die anwaltliche Vorbereitung der Beweisführung ist entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.
Warum Dr. Ollinger als Anwältin für strittige Scheidung in Purkersdorf?
Bei einer strittigen Scheidung kommt es auf klare Strategie, gute Vorbereitung und Kenntnis des zuständigen Gerichts an.
Bezirksgericht Purkersdorf
Scheidungsverfahren im Bezirk werden vor dem Bezirksgericht Purkersdorf geführt. Dr. Ollinger ist dort regelmäßig tätig, kennt die Richter und die Entscheidungspraxis aus der täglichen Praxis – das ist ein konkreter Vorteil.
Klare Strategie von Beginn an
Bei einer strittigen Scheidung ist die Strategie entscheidend: Was wird beantragt? Wie wird das Verschulden bewiesen? Welche Scheidungsfolgen werden durchgesetzt? Dr. Ollinger entwickelt von Beginn an einen klaren Plan.
Einvernehmliche Lösung wenn möglich
Auch in strittigen Scheidungsverfahren ist eine einvernehmliche Lösung im Lauf des Verfahrens möglich und oft wirtschaftlich sinnvoller. Dr. Ollinger prüft laufend ob und zu welchen Bedingungen eine Einigung realistisch ist.
Persönlich von Anfang bis Ende
In einer Einzelkanzlei hat man immer dieselbe Ansprechpartnerin – keine Weitergabe, keine wiederholten Erklärungen. Gerade in einem strittigen Verfahren ist Vertrauen und Kontinuität entscheidend.
So läuft eine strittige Scheidung vor dem Bezirksgericht Purkersdorf ab
Beratung & Strategie
Sie schildern die Situation. Dr. Ollinger klärt Scheidungsgrund, Beweislage, wirtschaftliche Auswirkungen und entwickelt eine klare Strategie für das Verfahren.
Klage & Verfahren
Die Scheidungsklage wird beim Bezirksgericht Purkersdorf eingebracht. Das Gericht lädt zur Verhandlung. Dr. Ollinger vertritt vollumfänglich und bereitet jeden Termin sorgfältig vor.
Urteil oder Einigung
Das Gericht entscheidet über Scheidung und Scheidungsfolgen – oder die Parteien einigen sich im Lauf des Verfahrens. Dr. Ollinger begleitet bis zum rechtskräftigen Abschluss.
Leistungen rund um Scheidung & Familienrecht
Die strittige Scheidung ist Teil des familienrechtlichen Gesamtbildes. Die Kanzlei begleitet alle zusammenhängenden Themen.
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Dr. Nina Ollinger vertritt Mandantinnen und Mandanten bei strittigen Scheidungen mit klarer Strategie, sorgfältiger Vorbereitung und Kenntnis des Bezirksgerichts Purkersdorf.
Ziel ist das bestmögliche Ergebnis – bei Scheidung, Unterhalt, Vermögensaufteilung und Scheidungsfolgen.
Die Kanzlei ist tätig vor dem Bezirksgericht Purkersdorf – persönlich, telefonisch oder per Video.
Mehr zur Person
„Einfühlsam, verständnisvoll, zielstrebig und sehr erfolgreich.“
Mandantinnen und Mandanten schätzen die klare Vertretung und die engagierte Begleitung auch in schwierigen Scheidungsverfahren.
Häufige Fragen zur strittigen Scheidung in Purkersdorf
Welches Gericht ist für strittige Scheidungen in Purkersdorf zuständig?
Scheidungsverfahren im Bezirk werden vor dem Bezirksgericht Purkersdorf geführt. Dr. Ollinger ist dort regelmäßig tätig und kennt die Abläufe und Entscheidungspraxis aus der täglichen Praxis.
Kann ich mich gegen den Willen meines Partners scheiden lassen?
Ja. Nach mindestens dreijähriger Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft kann auf Scheidung geklagt werden – auch gegen den ausdrücklichen Willen des anderen Ehepartners.
Was sind die Auswirkungen von Verschulden bei der Scheidung?
Das Verschulden kann Auswirkungen auf den Ehegattenunterhalt und die Vermögensaufteilung haben. Wer überwiegend schuldig geschieden wird, verliert in der Regel den Unterhaltsanspruch.
Wie lange dauert eine strittige Scheidung?
Strittige Scheidungsverfahren dauern je nach Komplexität mehrere Monate bis über ein Jahr. Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder intensiven Obsorgekonflikten kann es länger dauern.
Was kostet eine strittige Scheidung?
Die Kosten sind deutlich höher als bei einer einvernehmlichen Scheidung – mehrere Verhandlungstermine, Beweisaufnahmen und ein längeres Verfahren erhöhen Gerichtsgebühren und Anwaltskosten. Dr. Ollinger gibt auf Wunsch vorab eine Einschätzung.
Kann auch während einer strittigen Scheidung noch eine Einigung erzielt werden?
Ja. Auch in strittigen Verfahren ist eine einvernehmliche Lösung im Lauf des Verfahrens möglich und oft wirtschaftlich sinnvoller. Dr. Ollinger prüft laufend ob eine Einigung realistisch ist.
Berät die Kanzlei auch Mandanten aus Wien-West?
Ja. Die Kanzlei betreut Mandantinnen und Mandanten aus Gablitz, Mauerbach, Pressbaum, Tullnerbach, Wolfsgraben, Wien-Hütteldorf und Wien-Penzing.
Sind auch telefonische oder Online-Beratungen möglich?
Ja. Neben persönlichen Terminen am Hauptplatz 5 sind Beratungen auch telefonisch oder per Videocall möglich.
Strittige Scheidung in Purkersdorf?
Dr. Nina Ollinger vertritt bei strittiger Scheidung vor dem Bezirksgericht Purkersdorf – mit klarer Strategie und dem Ziel das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Persönlich, telefonisch oder per Video.
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