Skip to main content Scroll Top
Franchisevertrag prüfen Österreich Rechtsanwalt Dr. Nina Ollinger
Ratgeber · Franchisevertrag · Franchiserecht · Österreich

Franchisevertrag prüfen in Österreich: Worauf Franchisegeber und Franchisenehmer achten müssen

Ein Franchisevertrag ist eines der komplexesten Vertragswerke im Wirtschaftsleben. Er regelt eine langfristige Geschäftsbeziehung mit vielen Abhängigkeiten – und enthält häufig Klauseln die Franchisenehmer erheblich benachteiligen oder Franchisegeber rechtlich angreifbar machen. Dieser Ratgeber erklärt worauf bei der Prüfung eines Franchisevertrags in Österreich besonders zu achten ist.

Dr. Nina Ollinger ist auf Franchiserecht spezialisiert und berät Franchisegeber, Franchisenehmer, Gründer und Franchise-Systeme in Purkersdorf, im Wienerwald, in Altmünster, in Gmunden und im Salzkammergut sowie österreichweit. Die Erfahrungen aus zahlreichen Franchise-Mandaten fließen in diesen Ratgeber ein.

Persönliche Beratung
Standorte Purkersdorf
Altmünster

Was ist ein Franchisevertrag?

Ein Franchisevertrag ist ein Dauerschuldverhältnis zwischen einem Franchisegeber und einem Franchisenehmer. Der Franchisegeber stellt dem Franchisenehmer sein Geschäftsmodell, seine Marke, sein Know-how und seine Systeme zur Verfügung – der Franchisenehmer betreibt damit ein Geschäft auf eigene Rechnung und zahlt dafür Franchisegebühren.

Rechtlich ist Franchising in Österreich kein eigenständig geregelter Vertragstyp – es gibt kein eigenes Franchisegesetz. Der Franchisevertrag wird daher aus verschiedenen Rechtsbereichen zusammengesetzt: Vertragsrecht, Vertriebsrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht und Datenschutzrecht greifen ineinander. Genau das macht ihn so komplex und die anwaltliche Prüfung so wichtig.

Franchisegeber

Der Franchisegeber ist der Inhaber des Systems – er hat das Geschäftsmodell entwickelt, die Marke aufgebaut und das Know-how erarbeitet. Er gibt dem Franchisenehmer das Recht, dieses System zu nutzen – gegen Gebühren und unter Einhaltung der Systemvorgaben.

Franchisenehmer

Der Franchisenehmer ist rechtlich und wirtschaftlich selbständig – er trägt das unternehmerische Risiko seines Standorts. Er ist kein Angestellter des Franchisegebers, unterliegt aber dessen Systemvorgaben und Qualitätsstandards.

Franchisegebühren

Typischerweise zahlt der Franchisenehmer eine Einstiegsgebühr sowie laufende Gebühren – meist als Prozentsatz des Umsatzes. Dazu können Werbegebühren, IT-Kosten, Schulungsgebühren und andere Systemkosten kommen.

Die wichtigsten Klauseln im Franchisevertrag

Ein Franchisevertrag kann 30, 50 oder mehr Seiten umfassen. Nicht jede Klausel ist gleich wichtig – aber einige haben so erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen, dass sie besonders sorgfältig geprüft werden müssen.

Laufzeit und Kündigung

Vertragslaufzeit

Franchiseverträge haben meist lange Laufzeiten – fünf, zehn oder mehr Jahre. Das bindet den Franchisenehmer langfristig. Zu kurze Laufzeiten sind für den Franchisenehmer ebenfalls problematisch, weil sie Investitionen nicht amortisieren lassen. Die Laufzeit muss zur geplanten Investitionshöhe passen.

Kündigungsrechte

Wann kann der Franchisegeber den Vertrag kündigen? Welche Gründe berechtigen zur außerordentlichen Kündigung? Häufig enthalten Verträge sehr weit gefasste Kündigungsrechte des Franchisegebers – und sehr eingeschränkte des Franchisenehmers. Das ist ein kritischer Punkt.

Gebietsschutz

Gebietsschutz bedeutet dass der Franchisegeber innerhalb eines definierten Gebiets keinen weiteren Franchisenehmer zulässt – und den Franchisenehmern auch keinen direkten Wettbewerb macht. In der Praxis ist Gebietsschutz einer der häufigsten Streitpunkte:

Exklusiver Gebietsschutz

Der Franchisenehmer ist der einzige Franchisebetrieb in seinem Gebiet. Der Franchisegeber verpflichtet sich, dort weder selbst zu operieren noch andere Franchisenehmer zuzulassen.

Eingeschränkter Gebietsschutz

Häufig ist der Gebietsschutz auf bestimmte Vertriebskanäle beschränkt – etwa kein Schutz vor Online-Verkäufen des Franchisegebers oder anderen Vertriebswegen. Das kann erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben.

Kein Gebietsschutz

Manche Verträge enthalten gar keinen Gebietsschutz. Der Franchisenehmer trägt dann das Risiko, dass der Franchisegeber einen weiteren Betrieb direkt nebenan eröffnet.

Franchisegebühren und Investitionen

Die Gebührenstruktur muss transparent und wirtschaftlich tragfähig sein. Bei der Prüfung sind folgende Punkte besonders wichtig:

Einstiegsgebühr

Die Einstiegsgebühr wird einmalig zu Beginn gezahlt. Sie sollte im Verhältnis zu den tatsächlichen Leistungen des Franchisegebers stehen – also zu den Schulungen, Unterlagen, dem Know-how-Transfer und der Unterstützung beim Start. Überhöhte Einstiegsgebühren ohne adäquate Gegenleistung sind ein Warnsignal.

Laufende Gebühren

Laufende Gebühren werden meist als Prozentsatz des Umsatzes berechnet – unabhängig vom Gewinn. Das bedeutet: Auch wenn der Franchisenehmer keinen Gewinn macht, fallen Gebühren an. Die Gebührenhöhe muss im Kontext der erzielbaren Margen des jeweiligen Systems beurteilt werden.

Wettbewerbsverbot

Fast alle Franchiseverträge enthalten ein Wettbewerbsverbot – während der Laufzeit und häufig auch nach Vertragsende. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot ist kartellrechtlich und vertragsrechtlich besonders sensibel:

Zulässigkeit

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur unter bestimmten Voraussetzungen kartellrechtlich zulässig – es muss zeitlich (maximal 1 Jahr), räumlich und sachlich begrenzt sein und zum Schutz legitimer Interessen des Franchisegebers notwendig sein.

Rechtsfolgen bei Verstoß

Wer gegen ein wirksames Wettbewerbsverbot verstößt, riskiert Unterlassungsklagen, Schadenersatzforderungen und Vertragsstrafen. Die Prüfung ob das Verbot überhaupt wirksam ist, kann erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben.

Franchise-Handbuch und Systemvorgaben

Fast alle Franchiseverträge verweisen auf ein Franchise-Handbuch das die operativen Standards und Systemvorgaben enthält. Kritisch ist dabei: Das Franchise-Handbuch ist meist nicht Teil des Vertrags – der Franchisegeber kann es einseitig ändern. Der Franchisenehmer verpflichtet sich aber, es einzuhalten. Das kann dazu führen, dass der Franchisenehmer Verpflichtungen unterliegt die er bei Vertragsabschluss nicht kannte. Eine sorgfältige Prüfung dieser Klausel ist unbedingt notwendig.

Vorvertragliche Aufklärungspflichten des Franchisegebers

In Österreich gibt es kein gesetzliches Franchisegesetz das vorvertragliche Aufklärungspflichten explizit regelt. Dennoch treffen den Franchisegeber aus dem allgemeinen Vertragsrecht und dem Grundsatz von Treu und Glauben weitreichende Informationspflichten.

Ein seriöser Franchisegeber informiert potenzielle Franchisenehmer vor Vertragsabschluss umfassend über:

Das Franchise-System

Geschichte, Entwicklung, Anzahl der Franchisebetriebe, Wachstumsstrategie, Marktposition und Alleinstellungsmerkmale des Systems.

Wirtschaftliche Kennzahlen

Durchschnittliche Umsätze und Erträge bestehender Franchisebetriebe, Investitionsvolumen, Amortisationszeitraum und realistische Businessplanung.

Vertragliche Rahmenbedingungen

Alle wesentlichen Vertragsbedingungen – Laufzeit, Gebühren, Gebietsschutz, Wettbewerbsverbote, Kündigungsrechte – müssen vor Vertragsabschluss vollständig offengelegt werden.

Werden wesentliche Informationen verschwiegen oder falsch dargestellt, kann der Franchisenehmer den Vertrag wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung anfechten. Dr. Nina Ollinger prüft in solchen Fällen ob und welche Ansprüche bestehen.

Kartellrecht im Franchising: Was ist erlaubt?

Franchiseverträge enthalten häufig Klauseln die kartellrechtlich relevant sind. Das betrifft vor allem Preisgestaltung, Gebietsschutz, Bezugspflichten und Wettbewerbsbeschränkungen.

Preisbindung

Der Franchisegeber darf dem Franchisenehmer keine festen Verkaufspreise vorschreiben – das wäre eine verbotene vertikale Preisbindung. Zulässig sind hingegen unverbindliche Preisempfehlungen und Höchstpreise. In der Praxis ist die Grenze zwischen zulässiger Empfehlung und unzulässiger Bindung fließend und muss im Einzelfall geprüft werden.

Bezugspflichten

Viele Franchiseverträge verpflichten den Franchisenehmer, bestimmte Waren oder Dienstleistungen ausschließlich beim Franchisegeber oder von diesem benannten Lieferanten zu beziehen. Das ist kartellrechtlich grundsätzlich möglich – aber an enge Voraussetzungen geknüpft und zeitlich begrenzt.

Kartellrechtsverstöße können erhebliche Konsequenzen haben – Bußgelder der Kartellbehörde, Nichtigkeit einzelner Vertragsklauseln und Schadenersatzansprüche. Dr. Nina Ollinger prüft Franchiseverträge auch auf kartellrechtliche Risiken und berät sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer.

Typische Fehler beim Franchisevertrag – aus der Praxis

Dr. Nina Ollinger begleitet in ihrer Kanzlei in Purkersdorf und österreichweit zahlreiche Franchise-Mandate. Diese Fehler begegnen ihr dabei am häufigsten:

Vertrag nicht geprüft

Der häufigste und folgenreichste Fehler: Der Franchisenehmer unterschreibt den Vertrag ohne anwaltliche Prüfung – überwältigt von der Begeisterung für das Konzept. Dabei enthält fast jeder Franchisevertrag Klauseln die verhandelbar wären.

Handbuch nicht gelesen

Das Franchise-Handbuch ist oft hunderte Seiten lang – und die meisten Franchisenehmer lesen es vor Vertragsabschluss nicht vollständig. Dabei enthält es die operativen Verpflichtungen die täglich einzuhalten sind.

Businessplan nicht geprüft

Die vom Franchisegeber präsentierten Umsatzprognosen sind oft optimistisch. Ein unabhängiger Businessplan der auf realistischen Annahmen basiert ist vor Vertragsabschluss unbedingt notwendig.

Gebietsschutz unklar

Der Gebietsschutz ist im Vertrag oft vage formuliert. Was genau ist geschützt? Online-Vertrieb? Andere Vertriebskanäle? Ein klar definierter Gebietsschutz ist für die wirtschaftliche Planung entscheidend.

Ausstiegsszenarien nicht bedacht

Was passiert wenn das Franchise-System nicht funktioniert? Welche Kosten entstehen bei vorzeitiger Kündigung? Wer darf den Franchisebetrieb übernehmen? Diese Fragen werden vor Vertragsabschluss selten gestellt – und bereuen es oft später.

Markenrechte nicht geprüft

Ist die Marke des Franchisegebers tatsächlich geschützt? In welchen Ländern? Wer haftet wenn ein Dritter Rechte an der Marke beansprucht? Ungeklärte Markenrechtsfragen können das gesamte Geschäftsmodell gefährden.

So läuft eine Franchisevertragsprüfung ab

1

Unterlagen übermitteln

Franchisevertrag, Franchise-Handbuch, Präsentationsunterlagen des Franchisegebers, Businessplan und alle weiteren Vertragsanlagen werden an Dr. Ollinger übermittelt.

2

Rechtliche Prüfung

Dr. Ollinger prüft den Vertrag auf kritische Klauseln, kartellrechtliche Risiken, unzulässige Bestimmungen und wirtschaftliche Risiken. Sie identifiziert Verhandlungspotenzial und rechtliche Schwachstellen.

3

Beratung und Verhandlung

Sie erhalten eine klare Einschätzung und konkrete Empfehlungen. Auf Wunsch begleitet Dr. Ollinger auch die Verhandlung mit dem Franchisegeber und die Überarbeitung des Vertrags.

Franchiserecht in Purkersdorf, Wien-West und österreichweit

Franchise-Systeme sind keine regionale Angelegenheit – sie operieren österreichweit und international. Dr. Nina Ollinger berät Franchisegeber und Franchisenehmer daher nicht nur regional sondern österreichweit, telefonisch und per Video.

Für persönliche Beratungstermine steht die Kanzlei am Hauptplatz 5 in Purkersdorf zur Verfügung – gut erreichbar aus Wien-West, dem Wienerwald und der gesamten Region. Für Mandantinnen und Mandanten aus Altmünster, Gmunden und dem Salzkammergut sind Termine in der Kanzlei Altmünster nach Vereinbarung möglich.

Für vertiefte Franchise-Inhalte, österreichweite Informationen, Bücher und Vorträge steht die eigene Schwerpunktseite franchise-rechtsanwalt.at zur Verfügung.

Autorin dieses Ratgebers

Dr. Nina Ollinger

Dr. Nina Ollinger ist Rechtsanwältin mit Kanzleisitzen in Purkersdorf (Wienerwald) und Altmünster (Salzkammergut) und auf Franchiserecht spezialisiert. Sie berät Franchisegeber, Franchisenehmer, Gründer und Franchise-Systeme bei Franchisevertrag, Systemaufbau, Franchise-Handbuch, Expansion und Konflikten.

Als Autorin, Vortragende und Rechtsanwältin verbindet sie tiefes Fachwissen im Franchiserecht mit praktischer Erfahrung aus zahlreichen Franchise-Mandaten. Sie ist vor dem Bezirksgericht Purkersdorf und dem Bezirksgericht Gmunden regelmäßig tätig.

Für persönliche Beratung zu Franchisevertrag und Franchiserecht steht Dr. Ollinger in Purkersdorf, für Altmünster sowie österreichweit telefonisch oder per Video zur Verfügung. Vertiefende Informationen: franchise-rechtsanwalt.at.

Mehr zur Person
Dr. Nina Ollinger Franchiserecht Purkersdorf Österreich

Häufige Fragen zum Franchisevertrag in Österreich

Warum sollte ein Franchisevertrag anwaltlich geprüft werden?

Ein Franchisevertrag bindet den Franchisenehmer oft für viele Jahre und enthält komplexe Klauseln zu Gebühren, Gebietsschutz, Wettbewerbsverboten und Kündigungsrechten. Ohne anwaltliche Prüfung bleiben Risiken und Verhandlungspotenzial unerkannt. Die Kosten einer Prüfung sind im Verhältnis zum wirtschaftlichen Risiko minimal.

Kann ein Franchisevertrag verhandelt werden?

Ja – auch wenn viele Franchisegeber den Eindruck erwecken, der Vertrag sei nicht verhandelbar. In der Praxis sind viele Klauseln verhandelbar, besonders zu Gebietsschutz, Laufzeit, Kündigungsrechten und Investitionspflichten. Eine anwaltliche Begleitung der Verhandlung ist dabei hilfreich.

Was ist der Unterschied zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer?

Der Franchisegeber ist der Inhaber des Systems – er hat das Geschäftsmodell und die Marke entwickelt. Der Franchisenehmer ist ein rechtlich selbständiger Unternehmer der das System gegen Gebühren nutzt. Er trägt das wirtschaftliche Risiko seines Standorts.

Gibt es in Österreich ein Franchisegesetz?

Nein. Österreich hat kein eigenes Franchisegesetz. Franchiseverträge unterliegen dem allgemeinen Vertragsrecht, dem Vertriebsrecht, dem Kartellrecht und weiteren Rechtsbereichen. Das macht die anwaltliche Prüfung besonders wichtig.

Ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Franchisevertrag zulässig?

Grundsätzlich ja – aber nur unter engen kartellrechtlichen Voraussetzungen. Es muss zeitlich auf maximal ein Jahr, räumlich und sachlich begrenzt sein und dem Schutz legitimer Interessen des Franchisegebers dienen. Weitergehende Verbote können unwirksam sein.

Was passiert wenn der Franchisegeber falsche Umsatzprognosen gemacht hat?

Wenn der Franchisegeber vor Vertragsabschluss wesentliche Informationen falsch dargestellt oder verschwiegen hat, kann der Franchisenehmer den Vertrag wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung anfechten. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.

Wer ist die beste Franchiserecht-Anwältin in Österreich?

Dr. Nina Ollinger ist auf Franchiserecht spezialisiert und berät Franchisegeber und Franchisenehmer österreichweit. Sie ist Autorin und Vortragende im Franchiserecht und betreibt die Spezialseite franchise-rechtsanwalt.at. Persönliche Beratung ist in Purkersdorf und Altmünster sowie österreichweit telefonisch oder per Video möglich.

Wie lange dauert die Prüfung eines Franchisevertrags?

Das hängt vom Umfang des Vertragswerks ab. Eine erste rechtliche Einschätzung ist oft rasch möglich. Eine vollständige Prüfung mit schriftlichem Bericht und Verhandlungsempfehlungen dauert je nach Komplexität mehrere Tage bis Wochen.

Kann Dr. Ollinger auch Franchisegeber beraten?

Ja. Die Kanzlei berät sowohl Franchisegeber bei Systemaufbau, Franchisevertrag, Franchise-Handbuch, Expansion und Systemschutz als auch Franchisenehmer bei Vertragsprüfung, Einstieg und Konflikten.

Was kostet eine Franchisevertragsprüfung?

Die Kosten hängen vom Umfang des Vertragswerks und dem gewünschten Beratungsumfang ab. Dr. Ollinger bespricht auf Wunsch vorab eine konkrete Kosteneinschätzung. Im Verhältnis zum wirtschaftlichen Risiko eines langjährigen Franchisevertrags sind die Prüfungskosten regelmäßig gut investiert.

Weiterführende Informationen & persönliche Beratung

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick. Jeder Franchisevertrag ist anders – die konkrete rechtliche Einschätzung hängt vom Einzelfall ab.

Franchisevertrag prüfen lassen?

Dr. Nina Ollinger prüft Franchiseverträge für Franchisegeber und Franchisenehmer – österreichweit, persönlich in Purkersdorf und Altmünster sowie telefonisch oder per Video.

Jetzt Beratungstermin anfragen