Ehevertrag in Österreich
Ein Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen – er ist ein Instrument der Vernunft. Wer Vermögen in die Ehe einbringt, ein Unternehmen führt oder einfach klare Verhältnisse will, sollte einen Ehevertrag in Betracht ziehen. Dr. Nina Ollinger berät dazu in Purkersdorf, im Wienerwald, in Altmünster und im Salzkammergut.
Ein gut gestalteter Ehevertrag schützt beide Ehepartner – er schafft Klarheit über Vermögen, Unterhalt und Aufteilung für den Fall einer Scheidung. Und er vermeidet teure und belastende Streitigkeiten wenn die Ehe scheitert.
Altmünster
Was ist ein Ehevertrag?
Ein Ehevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ehepartnern oder zukünftigen Ehepartnern über die vermögensrechtlichen Folgen der Ehe – insbesondere für den Fall einer Scheidung. Er kann vor der Heirat oder während aufrechter Ehe geschlossen werden.
In Österreich gilt ohne Ehevertrag das gesetzliche Güterrecht: Beide Ehepartner behalten ihr eigenes Vermögen – aber das während der Ehe gemeinsam erworbene Vermögen und die ehelichen Ersparnisse unterliegen im Fall einer Scheidung der gerichtlichen Aufteilung. Ein Ehevertrag kann diese gesetzliche Regelung modifizieren oder vollständig ersetzen.
Vor der Heirat
Ein Ehevertrag vor der Heirat ist der häufigste Fall – beide Partner kennen ihre Ausgangssituation und können klare Vereinbarungen treffen bevor gemeinsames Vermögen entsteht.
Während der Ehe
Auch während aufrechter Ehe kann ein Ehevertrag geschlossen werden – etwa wenn sich die Vermögenssituation ändert, ein Unternehmen gegründet wird oder ein Erbfall eintritt.
Notarielle Beurkundung
Ein Ehevertrag muss in Österreich notariell beurkundet werden – nur dann ist er rechtswirksam. Die anwaltliche Beratung im Vorfeld stellt sicher dass der Inhalt den Interessen beider Partner entspricht.
Was kann ein Ehevertrag regeln?
Ein Ehevertrag kann viele Bereiche des ehelichen Vermögensrechts regeln – von der Aufteilung des Vermögens im Scheidungsfall bis zu Unterhaltsfragen. Folgende Regelungen sind typisch:
Gütertrennung
Die häufigste Regelung im Ehevertrag: Jeder Ehepartner behält sein Vermögen vollständig – auch das während der Ehe erworbene. Im Scheidungsfall gibt es keine Aufteilung des Vermögens des anderen. Das ist besonders sinnvoll wenn ein Partner ein Unternehmen führt oder erhebliches Vermögen in die Ehe einbringt.
Aufteilung des Vermögens
Die Parteien können festlegen wie im Scheidungsfall das gemeinsame Vermögen aufgeteilt wird – abweichend von der gesetzlichen Regelung. Etwa bestimmte Quoten, Ausnahmen für eingebrachtes Vermögen oder konkrete Zuordnungen von Gegenständen.
Unterhaltsverzicht
Die Ehepartner können im Ehevertrag auf gegenseitigen Unterhalt nach der Scheidung verzichten – oder bestimmte Unterhaltsregelungen treffen. Ein solcher Verzicht sollte sorgfältig abgewogen werden.
Eingebrachtes Vermögen
Vermögen das ein Partner in die Ehe einbringt kann ausdrücklich als Vorbehaltsgut definiert werden – damit es im Scheidungsfall nicht der Aufteilung unterliegt. Das ist besonders wichtig bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder ererbtem Vermögen.
Wann ist ein Ehevertrag besonders sinnvoll?
Ein Ehevertrag ist nicht für jeden notwendig – aber in bestimmten Situationen ist er eine kluge Vorsorge.
Unternehmer und Selbständige
Wer ein Unternehmen führt oder selbständig tätig ist, sollte durch einen Ehevertrag sicherstellen dass das Unternehmen im Scheidungsfall nicht in die Aufteilung fällt und der Betrieb nicht gefährdet wird.
Erhebliches eingebrachtes Vermögen
Wer Immobilien, Wertpapiere oder andere bedeutende Vermögenswerte in die Ehe einbringt, kann durch einen Ehevertrag sicherstellen dass dieses Vermögen im Scheidungsfall nicht aufgeteilt wird.
Zweite Ehe
Bei einer zweiten Ehe – besonders wenn Kinder aus einer früheren Beziehung vorhanden sind – schafft ein Ehevertrag Klarheit über Vermögen und Erbrecht und schützt die Interessen aller Beteiligten.
Sehr unterschiedliche Vermögensverhältnisse
Wenn die Partner mit sehr unterschiedlichen Vermögensverhältnissen in die Ehe gehen, kann ein Ehevertrag faire und klare Verhältnisse schaffen – für beide Seiten.
Familienunternehmen
Bei Familienunternehmen kann ein Ehevertrag sicherstellen dass das Unternehmen im Scheidungsfall in der Familie bleibt und nicht durch einen Aufteilungsanspruch des Ex-Partners gefährdet wird.
Klare Verhältnisse gewünscht
Auch ohne besondere Vermögenssituation kann ein Ehevertrag sinnvoll sein wenn beide Partner klare und vorhersehbare Verhältnisse für den Scheidungsfall wünschen.
Was ein Ehevertrag nicht kann
Ein Ehevertrag ist kein Freifahrtschein – er hat Grenzen die beachtet werden müssen damit er wirksam ist.
Kindesunterhalt nicht regelbar
Der Unterhalt für gemeinsame Kinder kann nicht durch einen Ehevertrag vorab ausgeschlossen werden. Kindesunterhalt richtet sich nach dem Gesetz und dem Kindeswohl – nicht nach Vereinbarungen der Eltern.
Sittenwidrige Klauseln unwirksam
Ein Ehevertrag der einen Partner gröblich benachteiligt oder sittenwidrige Klauseln enthält, kann ganz oder teilweise unwirksam sein. Anwaltliche Beratung beider Partner stellt sicher dass der Vertrag einer gerichtlichen Überprüfung standhält.
Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung: Was ist der Unterschied?
Der Ehevertrag wird vor oder während der Ehe geschlossen und regelt die Verhältnisse für den Scheidungsfall im Voraus. Die Scheidungsfolgenvereinbarung wird erst im Scheidungsverfahren getroffen und regelt die konkreten Folgen der tatsächlich stattfindenden Scheidung.
Ein bestehender Ehevertrag ist dabei die Grundlage für die Scheidungsfolgenvereinbarung – er legt die Rahmenbedingungen fest innerhalb derer die Parteien im Scheidungsfall verhandeln. Gibt es keinen Ehevertrag, gilt das gesetzliche Güterrecht als Ausgangspunkt.
Dr. Nina Ollinger
Dr. Nina Ollinger berät bei Ehevertrag und ehelichen Vermögensfragen mit klarer rechtlicher Einschätzung und Verständnis für die wirtschaftliche Bedeutung einer Eheschließung.
Ziel ist ein Ehevertrag der die Interessen beider Partner fair abbildet, rechtssicher formuliert ist und im Scheidungsfall auch tatsächlich standhält.
Die Kanzlei ist tätig vor dem Bezirksgericht Purkersdorf und dem Bezirksgericht Gmunden – persönlich, telefonisch oder per Video.
Mehr zur Person
So läuft die Beratung zum Ehevertrag ab
Situation besprechen
Sie schildern Vermögenssituation, Unternehmensbeteiligungen, eingebrachtes Vermögen und Ihre Wünsche für den Ehevertrag.
Vertrag gestalten
Dr. Ollinger berät zu den rechtlichen Möglichkeiten und gestaltet den Ehevertrag auf die konkrete Situation abgestimmt – fair für beide Seiten und rechtssicher.
Notarielle Beurkundung
Der Ehevertrag wird vor einem Notar beurkundet – erst dann ist er rechtswirksam. Dr. Ollinger begleitet diesen Schritt und stellt sicher dass der Inhalt dem Beratungsergebnis entspricht.
Häufige Fragen zum Ehevertrag in Österreich
Was ist ein Ehevertrag?
Ein Ehevertrag ist eine notariell beurkundete Vereinbarung zwischen Ehepartnern über die vermögensrechtlichen Folgen der Ehe – insbesondere für den Fall einer Scheidung. Er kann vor der Heirat oder während aufrechter Ehe geschlossen werden.
Was kann im Ehevertrag geregelt werden?
Gütertrennung, Aufteilung des ehelichen Vermögens, eingebrachtes Vermögen als Vorbehaltsgut, Unterhaltsverzicht und weitere vermögensrechtliche Regelungen. Kindesunterhalt kann nicht durch Ehevertrag ausgeschlossen werden.
Muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden?
Ja. Ein Ehevertrag in Österreich muss notariell beurkundet werden damit er rechtswirksam ist. Ein schriftlicher Ehevertrag ohne notarielle Beurkundung ist unwirksam.
Wann ist ein Ehevertrag besonders sinnvoll?
Bei Unternehmern, bei erheblichem eingebrachtem Vermögen, bei zweiter Ehe mit Kindern aus früherer Beziehung, bei Familienunternehmen und wenn beide Partner klare Verhältnisse für den Scheidungsfall wünschen.
Kann ein Ehevertrag nachträglich geändert werden?
Ja. Ein Ehevertrag kann während der Ehe einvernehmlich geändert oder aufgehoben werden. Die Änderung muss ebenfalls notariell beurkundet werden.
Was gilt ohne Ehevertrag?
Ohne Ehevertrag gilt das gesetzliche Güterrecht: Das während der Ehe gemeinsam erworbene Vermögen und die ehelichen Ersparnisse unterliegen im Scheidungsfall der gerichtlichen Aufteilung.
Kann ein Ehevertrag unwirksam sein?
Ja. Ein Ehevertrag der einen Partner gröblich benachteiligt oder sittenwidrige Klauseln enthält, kann ganz oder teilweise unwirksam sein. Anwaltliche Beratung beider Partner stellt sicher dass der Vertrag standhält.
Wo kann ein Ehevertrag in Purkersdorf und Gmunden errichtet werden?
Dr. Ollinger berät zum Inhalt und gestaltet den Ehevertrag – die notarielle Beurkundung erfolgt bei einem Notar. Dr. Ollinger koordiniert diesen Prozess für Mandantinnen und Mandanten aus Purkersdorf, dem Wienerwald, Altmünster, Gmunden und dem Salzkammergut.
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Der Ehevertrag ist Teil des scheidungsrechtlichen Vorsorgebildes. Die Kanzlei begleitet alle zusammenhängenden Themen.
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