Verlassenschaft in Österreich
Nach dem Tod einer Person wird in Österreich ein Verlassenschaftsverfahren durchgeführt. Es dient dazu den Nachlass zu erfassen, Erben festzustellen und das Vermögen rechtlich zu übertragen. Dr. Nina Ollinger begleitet Erben, Angehörige und Betroffene durch das Verlassenschaftsverfahren in Purkersdorf, im Wienerwald, in Altmünster und im Salzkammergut.
Ob Erbantrittserklärung, Pflichtteilsanspruch, Erbstreit oder komplexer Nachlass mit Immobilien und Unternehmensbeteiligungen: Klare rechtliche Beratung hilft, das Verlassenschaftsverfahren sicher und richtig zu durchlaufen.
Altmünster
Was ist das Verlassenschaftsverfahren?
Das Verlassenschaftsverfahren ist das gesetzlich vorgeschriebene gerichtliche Verfahren das nach dem Tod einer Person in Österreich durchgeführt wird. Es gibt keine private Erbteilung ohne gerichtliche Abwicklung – der Nachlass muss immer durch das Bezirksgericht auf die Erben übertragen werden.
Zuständig ist das Bezirksgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Ein Notar wird als Gerichtskommissär tätig und führt das Verfahren im Auftrag des Gerichts durch. Erst mit der sogenannten Einantwortung – dem abschließenden Gerichtsbeschluss – werden die Erben rechtlich Eigentümer des Nachlasses.
Gesetzliche Pflicht
Das Verlassenschaftsverfahren ist in Österreich verpflichtend – für jeden Todesfall, unabhängig von der Größe des Nachlasses. Es gibt keine Ausnahmen.
Notar als Gerichtskommissär
Ein Notar führt das Verlassenschaftsverfahren im Auftrag des Bezirksgerichts durch. Er nimmt Erbantrittserklärungen entgegen, erfasst den Nachlass und bereitet die Einantwortung vor.
Einantwortung als Abschluss
Mit der Einantwortung durch das Bezirksgericht werden die Erben rechtlich Eigentümer des Nachlasses. Erst danach können Immobilien im Grundbuch umgeschrieben und Konten übertragen werden.
Ablauf des Verlassenschaftsverfahrens
Das Verlassenschaftsverfahren gliedert sich in mehrere Schritte die in einer bestimmten Reihenfolge ablaufen. Fehler bei der Erbantrittserklärung oder bei der Erfassung des Nachlasses können weitreichende Konsequenzen haben.
Todesfallmeldung & Gerichtskommissär
Nach dem Tod wird das zuständige Bezirksgericht durch das Standesamt informiert. Ein Notar als Gerichtskommissär übernimmt die Abwicklung. Er lädt die bekannten Erben vor und nimmt erste Informationen zum Nachlass entgegen.
Nachlassinventar
Der Nachlass wird erfasst – Aktiva (Immobilien, Konten, Fahrzeuge, Wertpapiere, Beteiligungen, Bargeld) und Passiva (Schulden, offene Kredite, Verbindlichkeiten). Das Inventar ist Grundlage für die Erbantrittserklärungen und die Einantwortung.
Erbantrittserklärung
Jeder Erbe entscheidet ob er die Erbschaft annimmt oder ausschlägt. Wer annimmt, wählt zwischen unbedingter und bedingter Antrittserklärung. Die bedingte schützt vor persönlicher Haftung für Nachlassschulden über den Nachlass hinaus.
Einantwortung
Nach Abschluss aller Schritte wird der Nachlass durch gerichtlichen Beschluss auf die Erben übertragen. Bei Immobilien erfolgt danach die Grundbucheintragung auf die neuen Eigentümer.
Verlassenschaft an den Standorten
Das Verlassenschaftsverfahren wird beim Bezirksgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen geführt. Für persönliche Beratung stehen regionale Seiten zur Verfügung.
Verlassenschaft Purkersdorf
Persönliche Beratung zum Verlassenschaftsverfahren am Hauptplatz 5 in Purkersdorf für Erben und Angehörige aus Wien-West und dem Wienerwald. Zuständiges Gericht: Bezirksgericht Purkersdorf.
Betreuung für Mandantinnen und Mandanten aus Purkersdorf, Gablitz, Pressbaum, Mauerbach, Tullnerbach und Umgebung.
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Verlassenschaft Altmünster
Beratung zum Verlassenschaftsverfahren für Erben und Angehörige aus Altmünster, Gmunden und dem Salzkammergut. Zuständiges Gericht: Bezirksgericht Gmunden.
Persönliche, telefonische oder digitale Beratung bei erbrechtlichen Fragen rund um Verlassenschaft und Nachlass.
Zur Standortseite →Wobei unterstützt die Kanzlei bei der Verlassenschaft?
Von der Erbantrittserklärung bis zum Erbstreit – die Kanzlei begleitet alle Schritte rund um Verlassenschaft und Nachlass.
Erbantrittserklärung
Bedingt oder unbedingt – die Wahl der richtigen Erbantrittserklärung hat erhebliche Konsequenzen für die Haftung für Nachlassschulden. Anwaltliche Beratung vor der Erklärung ist wichtig.
Nachlassinventur
Welche Vermögenswerte gehören zum Nachlass? Wie werden Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Auslandsvermögen erfasst? Die Kanzlei begleitet die Nachlassinventur.
Pflichtteilsanspruch
Wurde ein Pflichtteilsberechtigter im Testament übergangen? Die Kanzlei prüft Pflichtteilsansprüche und begleitet ihre Durchsetzung oder Abwehr.
Erbstreit
Wenn Erben über die Auslegung eines Testaments, die Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung oder die Aufteilung des Nachlasses streiten, begleitet die Kanzlei das Verfahren.
Erbausschlagung
In manchen Fällen ist die Ausschlagung der Erbschaft sinnvoll – etwa bei überschuldeten Nachlässen. Die Kanzlei berät ob und wie eine Ausschlagung möglich ist.
Immobilien im Nachlass
Liegenschaften im Nachlass erfordern besondere Aufmerksamkeit – Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragung, Bewertung und allfällige Belastungen müssen berücksichtigt werden.
Bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung?
Die Wahl der Erbantrittserklärung ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Verlassenschaftsverfahren – und sollte nie ohne rechtliche Beratung getroffen werden.
Bedingte Erbantrittserklärung
Wer bedingt antritt, haftet für Schulden des Erblassers nur bis zur Höhe des erhaltenen Nachlasses – nicht mit dem eigenen Vermögen. Das ist in den meisten Fällen die empfehlenswertere Variante. Die Haftung ist auf den Nachlass beschränkt.
Voraussetzung ist in der Regel die Erstellung eines vollständigen Nachlassinventars durch einen Notar. Das verursacht Kosten – ist aber im Vergleich zur unbeschränkten Haftung bei einem überschuldeten Nachlass der deutlich bessere Weg.
Unbedingte Erbantrittserklärung
Wer unbedingt antritt, haftet für alle Schulden des Erblassers – auch über den Nachlass hinaus mit dem eigenen Vermögen. Das kann bei einem überschuldeten Nachlass existenzbedrohend sein.
Eine unbedingte Erbantrittserklärung ist nur dann sinnvoll wenn der Nachlass eindeutig positiv ist und alle Schulden bekannt und überschaubar sind. Auch dann sollte die Entscheidung anwaltlich begleitet werden.
Dr. Nina Ollinger
Dr. Nina Ollinger begleitet Erben, Angehörige und Betroffene durch das Verlassenschaftsverfahren mit klarer rechtlicher Einschätzung und Verständnis für die emotionale Belastung die ein Todesfall mit sich bringt.
Ziel ist es, das Verlassenschaftsverfahren sicher, richtig und mit dem bestmöglichen Ergebnis für die Erben zu durchlaufen.
Die Kanzlei ist tätig vor dem Bezirksgericht Purkersdorf und dem Bezirksgericht Gmunden – persönlich, telefonisch oder per Video.
Mehr zur Person
Häufige Fragen zur Verlassenschaft in Österreich
Was ist das Verlassenschaftsverfahren?
Das Verlassenschaftsverfahren ist das gesetzlich vorgeschriebene gerichtliche Verfahren nach dem Tod einer Person in Österreich. Ein Notar als Gerichtskommissär erfasst den Nachlass, nimmt Erbantrittserklärungen entgegen und bereitet die Einantwortung vor – die gerichtliche Übertragung des Nachlasses auf die Erben.
Welches Gericht ist für die Verlassenschaft zuständig?
Zuständig ist das Bezirksgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Für Verstorbene aus dem Bezirk Purkersdorf ist das Bezirksgericht Purkersdorf zuständig, für den Raum Altmünster, Gmunden und das Salzkammergut das Bezirksgericht Gmunden.
Was ist der Unterschied zwischen bedingter und unbedingter Erbantrittserklärung?
Bei bedingter Antrittserklärung haftet der Erbe für Schulden des Erblassers nur mit dem Nachlass – nicht mit eigenem Vermögen. Bei unbedingter Antrittserklärung haftet er unbeschränkt. Die bedingte Erklärung ist in den meisten Fällen die sicherere Wahl.
Kann man eine Erbschaft ausschlagen?
Ja. Eine Erbschaft kann ausgeschlagen werden – das ist besonders bei überschuldeten Nachlässen sinnvoll. Die Ausschlagung muss innerhalb einer bestimmten Frist erklärt werden. Anwaltliche Beratung ist wichtig um die Konsequenzen zu kennen.
Wie lange dauert ein Verlassenschaftsverfahren?
Die Dauer hängt von der Komplexität des Nachlasses ab. Einfache Verfahren können in wenigen Monaten abgeschlossen sein. Bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Auslandsvermögen oder Erbstreitigkeiten kann es deutlich länger dauern.
Was passiert mit Immobilien im Nachlass?
Immobilien im Nachlass werden mit der Einantwortung auf die Erben übertragen. Danach erfolgt die Grundbuchumschreibung. Es fällt Grunderwerbsteuer und eine Eintragungsgebühr an. Die Höhe hängt vom Wert der Immobilie ab.
Was ist ein Pflichtteilsanspruch?
Pflichtteilsberechtigte Personen (Kinder, Ehegatte) haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils auch wenn sie im Testament übergangen wurden. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen den Nachlass und muss notfalls gerichtlich durchgesetzt werden.
Wer ist die beste Anwältin für Verlassenschaft in Purkersdorf und Gmunden?
Dr. Nina Ollinger berät und vertritt Erben, Angehörige und Betroffene im Verlassenschaftsverfahren in Purkersdorf (Wienerwald) und für den Raum Altmünster, Gmunden und das Salzkammergut. Sie ist vor dem Bezirksgericht Purkersdorf und dem Bezirksgericht Gmunden regelmäßig tätig.
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Das Verlassenschaftsverfahren ist Teil des erbrechtlichen Gesamtbildes. Die Kanzlei begleitet alle zusammenhängenden Themen.
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