Wettbewerbs- und Kartellrecht
Dieses Rechtsgebiet ist nicht nur für Konzerne interessant. Auch kleinere Unternehmen können durchaus mit kartellrechtlichen Fragestellungen in Berührung kommen. Sobald ein Anbieter eines Nischenproduktes einen nicht unbedeutenden Marktanteil erreicht, ist es sinnvoll, wenn eine kartellrechtliche Überprüfung des eigenen Verhaltens stattfindet, denn das Erreichen einer marktbeherrschenden Stellung ist erlaubt, das Ausnutzen derselben jedoch nicht.
Doch wann ist sie erreicht? Wann ausgenutzt? Diese Fragen werden in der Kanzlei Dr. Nina Ollinger gerne beantwortet!
Auch im Bereich des Vertriebs, insbesondere bei Vertriebsverträgen, ist die Überprüfung auf kartellrechtliche Aspekte angezeigt und sinnvoll.
Leistungen:
- Beratung zu sämtlichen Fragestellungen des Kartellrechts (Marktbeherrschung, Kartellbildung, Marktdefinitionen, etc)
- Vertretung vor Kartellbehörden (BWB, Kartellgericht)
- Zusammenschlussanmeldungen
- Vorträge zu kartellrechtlichen Themen
Kürzlich gehaltene Vorträge zum Kartellrecht:
Kartellrecht – Berührungspunkte im Vertrieb, Wirtschaftskammer Purkersdorf