Einvernehmliche Scheidung

Ziel jeder (niemals einfachen) Trennung ist die einvernehmliche Scheidung. Das bedeutet, dass gemeinsam eine Vereinbarung über sämtliche Bereiche – Obsorge, Unterhalt, Kontaktrecht zu den Kindern, Vermögensaufteilung –getroffen wird. Wir beraten Sie dabei, welche Regelungen sinnvollerweise vereinbart werden sollen und unterstützen Sie auch, wenn eine Einigung nicht sofort greifbar erscheint.

Wir beraten Sie dahingehend, wer gegen wen Unterhaltsansprüche hat und in welcher Höhe diese bestehen sowie welche Unterhaltsregelungen im konkreten Fall sinnvoll sind. Grundsätzlich besteht derzeit nach einer Scheidung gemeinsame Obsorge über die Kinder, festzulegen ist aber, wo sie sich hauptsächlich aufhalten. Auch abweichende Regelungen zur gemeinsamen Obsorge sind möglich. Die Vermögensaufteilung ist meist ein heikles Thema, das besonderer Beratung bedarf, damit jede Seite ihre Rechte waren kann. Auch die daraus folgenden Abwicklungen, zB Liegenschaftsübertragungen, nehmen wir gerne für Sie vor.

Sobald eine Einigung bezüglich der gegenseitigen Ansprüche aber auch der jeweiligen Verhältnisse zu den Kindern erzielt wurde, setzen wir für Sie die sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung auf. Dabei handelt es sich um eine Art Vertrag, dann Sie mit Ihrem Expartner abschließen. Je überlegter und juristisch ausformulierter die Regelungen sind, desto klarer sind beiden Seiten ihre jeweiligen Verpflichtungen.

Nach Abstimmung der Scheidungsfolgenvereinbarung bringen wir für Sie den Antrag auf Scheidung bei Gericht ein und kümmern uns auch gerne um die Terminvereinbarung bei Gericht. Auf Wunsch begleiten wir unsere Mandanten auch zum Unterfertigungstermin, der zwingend bei Gericht stattzufinden hat.

Eine Trennung ist nicht leicht, mit der richtigen rechtlichen Unterstützung an Ihrer Seite wird sie aber rechtlich in Ihrem Sinne abgewickelt.

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