Eheverträge
Ein Vertrag zwischen Ehegatten wird Ehepakt bezeichnet. Mit diesem können die Folgen einer Scheidung im Vorhinein festgelegt werden. Das Gesetz sieht die Gütertrennung und die Vermögensaufteilung vor; mit einem Ehepakt können gewisse Regelungen zB über den Unterhalt nach einer allfälligen Scheidung schon im Vorhinein getroffen werden, wenn dies gewünscht wird. Ein Ehepakt sollte immer nur nach entsprechender juristischer Beratung durch einen Fachmann aufgesetzt werden.
Weitere denkbare Vereinbarungen, zB Verträge zur Errichtung einer Gütergemeinschaft, Schenkungen auf den Todesfall oder Wohnrechte, Belastungs- und Veräußerungsverbote und ähnliches, setzen wir gerne für Sie nach Ihren persönlichen Vorstellungen und Anforderungen auf.
Die meisten Vereinbarungen dieser Art müssen zudem Formerfordernissen entsprechen (zB beglaubigte Unterschriften). Das sollte nicht außer Acht gelassen werden und wird im Rahmen juristischer Beratung und Vertretung selbstverständlich automatisch mitberücksichtigt und organisiert.
Gerne beantworten wir sämtliche Ihrer Fragen in diesem Zusammenhang.