allgemeine Franchise- und vertriebsrechtliche Beratung

Da es kein spezielles Gesetz zum Bereich des Franchise gibt. bedient sich das Franchising verschiedener Rechtsgebiete. Dies liegt daran, dass der Franchisevertrag ein Mischvertrag ist, d.h. er umfasst Elemente verschiedener Vertragstypen, wozu insbesondere Elemente des Kaufvertrages, des Darlehensvertrages und des Mietvertrages gehören. Weiters sind daneben auch noch andere Regelungen, vor allem zum Markenrecht und Kartellrecht, zu beachten.

Gerade weil sich das Franchiserecht verschiedener Rechtsgebiete bedient, ist die Kenntnis der Rechtsprechung zum Franchising umso wichtiger. Besonders vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich daher, einen Franchisevertrag bereits vor Unterzeichnung von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Diese Aufgabe übernehmen wir gern für Sie.

Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um das Thema Franchising im nationalen und internationalen Bereich. Insbesondere betreuen wir Sie bei der Aufnahme von Franchise – Beziehungen, bei Schwierigkeiten mit dem Franchisevertrag und – wenn nötig – dessen  Beendigung. Zudem unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Ihrer Franchise – Beziehung.

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