Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Ollinger

T 02231 / 22365
F 01 / 342 42 300 300
E office@ra-ollinger.at

Empfehlungen für den Fall eines Polizeibesuches / Kontakt mit der Bezirkshauptmannschaft

Aktuelles, COVID Coronavirus News | 15.11.2020

Empfehlungen für den Fall eines Polizeibesuches / Kontakt mit der Bezirkshauptmannschaft

Achtung, wieder mein Hinweis in eigener Sache: Ich trage alle Informationen für Sie mit bestem Wissen und Gewissen zusammen. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Die Beurteilung im Einzelfall ist wesentlich. Gerade bei diesem Thema: Unbedingt Rechtsanwalt einbeziehen (siehe Ausführungen in den nachstehenden Empfehlungen)

Empfehlungen für den Fall eines Kontaktes mit der BH:

Aufgabe der BH ist es, dafür zu sorgen, dass Verordnungen gut umgesetzt werden und dass das Wohl von Mensch und Tier nicht gefährdet bzw ernst genommen wird.

Halten Sie sich sinngemäß an die nachstehenden Empfehlungen für den Fall eines Polizeibesuches und binden Sie einen Rechtsanwalt ein. Sie müssen diesfalls juristisch argumentieren und ruhig und sachlich versuchen, eine Lösung zu finden, sodass auch die handelnden Personen der Bezirkshauptmannschaft zur Überzeugung gelangen, dass auch in Ihrem Einstellbetrieb die aktuelle Situation ernst genommen wird. Zeigen Sie, dass Sie sich der Situation bewusst sind und, obwohl die Verordnungen nicht im Einstelbetrieb gelten, Sie dennoch viele Maßnahmen getroffen haben, um die Ansteckungsgefahr bestmöglich auszuschalten.

Empfehlungen für den Fall eines Polizeibesuches am Einstellbetrieb:

Einleitende persönliche Anmerkung:

Meiner Erfahrung nach sind Polizeibeamte bestens geschult, kommunizieren immer kalmierend, sachlich und hören sich auch andere Meinungen und Positionen in Ruhe an. Polizeibeamte definieren ihre Aufgabe auch in vielen Fällen so, zu informieren, Nachschau zu halten, für Ordnung zu sorgen. Bei jenen Polizeibeamten, mit denen ich in meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin zu tun hatte, gab es nie Probleme, in Ruhe rechtliche Positionen zu besprechen und abzuklären, wie es weitergeht.

(Ausnahmen bestätigen die Regel.)

Meine allgemeinen Empfehlungen für das Verhalten gegenüber Polizeibeamten (sowohl von Reitstallbetreibern, Einstellern, Personal):

  • Ruhe bewahren
  • sachlich kommunizieren
  • keine Emotionen
  • höflich nachfragen, mit wem man spricht (Name/Dienstnummer notieren; Achtung: Polizisten sind nur verpflichtet, ihre Dienstnummer bekannt zu geben, nicht jedoch ihren Namen)
  • höflich nachfragen, weshalb die Polizeibeamten erschienen sind
  • höflich nachfragen, wer die Entscheidung getroffen hat, dass Polizeibeamte zu erscheinen haben (Position und Name notieren; kann eine Person der BH sein, kann auch konkret der Amtstierarzt sein, es kann auch eine Anzeige erfolgt sein, etc)
  • höflich nachfragen, auf Grund welcher Rechtsgrundlage die Polizeibeamten erscheinen
  • die Kommunikation sollte nur der Verantwortliche (Inhaber des Reitstalles) führen – es sei denn natürlich, Einsteller werden zu ihrem Verhalten befragt

Meine Empfehlungen für Reitschulen/Bereiter/Reittrainer:

  • Empfehlungen für die Kommunikation (siehe oben) einhalten
  • sofort Rechtsanwalt einbinden, dh diesen anrufen und das Handy den Polizeibeamten weiterreichen (es ist nicht notwendigerweise Aufgabe des Reitstallbetreibers, juristisch zu argumentieren; er darf bei Amtshandlungen selbstverständlich einen Rechtsanwalt beiziehen)
  • als Basis für die Kommunikation kann gerne meine Darstellung der Rechtslage verwendet werden (https://www.ra-ollinger.at/aktuelles/covid-19-coronavirus-update-fuer-die-pferdewelt/)
  • erläutern Sie, warum Ihrer Ansicht nach das, was Sie tun, zulässig ist (Argumente kennen und sachlich und ruhig erläutern und argumentieren; schriftliche Unterlagen, aus denen zitiert werden kann, bereithalten!)

Meine Empfehlungen für Reitstallbetreiber:

  • Empfehlungen für die Kommunikation (siehe oben) einhalten
  • sofort Rechtsanwalt einbinden, dh diesen anrufen und das Handy den Polizeibeamten weiterreichen (es ist nicht notwendigerweise Aufgabe des Reitstallbetreibers, juristisch zu argumentieren; er darf bei Amtshandlungen selbstverständlich einen Rechtsanwalt beiziehen)
  • als Basis für die Kommunikation kann gerne meine Darstellung der Rechtslage verwendet werden (https://www.ra-ollinger.at/aktuelles/aktuelle-rechtslage-covid-pferd/)
  • Führen Sie, auch wenn es Privatgrund ist und die Verordnungen nicht anwendbar sind, die Polizeibeamten durch ihr Stallgelände.
  • Zeigen Sie den Beamten folgendes:
    • schriftliche Stallordnung mit den besonderen COVID-Empfehlungen (Abstandsregel, Hygiene, etc)
    • Aushang der Stallordnung (bestenfalls hängt dies an mehreren Stellen)
    • Präsentieren Sie ein allenfalls versperrtes Stüberl bzw andere enge Räume; ist das Stüber nicht versperrt: zeigen Sie, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben (zB einzelnen eintreten, Abstand halten in der Warteschlange)
    • Regeln beim Betreten der Sattelkammer
  • Erläutern Sie die Regelungen, die Sie aufgesetzt haben.
  • Im besten Fall weisen Sie nach, dass Sie alle Einsteller über die neuen Regeln informiert haben (zB Sammel-E-Mail)
  • präsentieren Sie, wie Ihre Einsteller die Regeln einhalten

Meine Empfehlung für Einsteller:

  • sofort auf den Besitzer des Einstellbetriebes verweisen
  • Reitstallbetreiber herbeiholen, notfalls telefonisch; im letzteren Fall mit ihm die nächsten Schritte abklären und allenfalls Telefon an Polizeibeamte weiterreichen
  • Alle oben genannten Empfehlungen für die Kommunikation auch als Einsteller bezüglich der eigenen Person mit der Polizei anwenden
  • erläutern Sie, warum Ihrer Ansicht nach das, was Sie tun (Reiten, Ausreiten, Mitreiter engagieren, Reittrainer/Bereiter/Reitlehrer engangieren), zulässig ist (Argumente kennen und sachlich und ruhig erläutern und argumentieren; schriftliche Unterlagen, aus denen zitiert werden kann, bereithalten!)

Aus meiner Erfahrung darf ich meinen generellen Eindruck mitteilen (Ausnahmen bestätigen die Regel):

Polizeibeamte wissen ganz genau, was sie tun dürfen und was nicht:

Beachten Sie:

  • Nur weil Polizeibeamte erscheinen, heißt es nicht, dass man automatisch eine Strafe erhält.
  • Viel hängt vom eigenen Verhalten und der sachlichen Kommunikation und Argumentation ab.
  • Bewahren Sie deshalb Ruhe, argumentieren Sie sachlich, ziehen Sie umgehend einen Rechtsanwalt hinzu und suchen Sie das freundliche Gespräch mit den Polizeibeamten, die dazu da sind, für die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung zu sorgen!
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger hat 4,94 von 5 Sternen 70 Bewertungen auf ProvenExpert.com