COVID Pferderechts-Info: Ist ein Betretungsverbot und/oder Reitverbot in Reitställen zulässig?
Durch die COVID-19-Lockerungsverordnung, die seit 1.5.2020 gilt, wurde der Breitensport im Freiluftbereich ermöglicht (§ 8 Abs 3). Nähere Informationen dazu siehe in meinem Update vom 2.5.2020.
Die wichtigsten davon:
- Kontakte minimieren, wobei die Wahl der Mittel individuell und in Abstimmung mit den Einstellern getroffen werden sollte
- Korridorregelungen
- zeitliche Begrenzung je Einsteller
- örtliche Begrenzungen
- Anzahl der gleichzeitig anwesenden Einsteller festlegen
- Begegnungen minimieren
- Stüberl etc sperren
- Desinfektion, Einweghandschuhe etc
- Stallordnung erstellen und diese am Hof aushängen
Relevant ist, sinnvolle Maßnahmen zu setzen, um Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen drastisch zu reduzieren und Kontakte möglichst zu vermeiden. Mehr Informationen hier.
Wie immer der Hinweis in eigener Sache: Ich trage alle Informationen für Sie mit bestem Wissen und Gewissen zusammen. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Die Beurteilung im Einzelfall ist wesentlich.