COVID Pferderechts-Info: Dürfen Kurse mit mehreren Teilnehmern abgehalten werden?
Durch die COVID-19-Lockerungsverordnung LINK, die seit 1.5.2020 gilt, wurde der Breitensport im Freiluftbereich ermöglicht (§ 8 Abs 3) und durften damit Reitschulen ebenfalls wieder aufsperren. Nähere Informationen dazu siehe in meinem Update vom 2.5.2020. Zudem dürfen Dienstleister unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften (1m-Abstand, Mund-Nasen-Schutz) ihre Leistungen wieder anbieten.
- Bei Sportveranstaltungen besteht eine Höchstgrenze von 10 Personen (§ 10 Abs 1 COVID-19-Lockerungsverordnung). Ein Sommerreitcamp für Kinder wird man dazu zählen müssen. Die 10‑Personengrenze betrifft meines Erachtens alle Personen, so auch die Reitlehrer. Eine Zulässigkeit besteht daher, wenn diese Voraussetzung eingehalten wird.
- Tätigkeiten im Innenraum(zB Mittagessen, etc) erfordern die Einhaltung der Regeln zu geschlossenen Räumen, derzeit: 1m Abstand, pro Person müssen 10m² zur Verfügung stehen.
- Ob auch Übernachtungenmöglich sein werden, bleibt abzuwarten. Die Vorschriften für Beherbergungsbetriebe können, sobald diese vorliegen, zur Auslegung wohl herangezogen werden.
Wie immer der Hinweis in eigener Sache: Ich trage alle Informationen für Sie mit bestem Wissen und Gewissen zusammen. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Die Beurteilung im Einzelfall ist wesentlich.