Impfpflichtgesetz – Update vom 12.2.
12.2.2022
Nun hat das Impfpflichtgesetz tatsächlich den Nationalrat, Bundesrat und auch Bundespräsidenten passiert; auch die Verordnung des Gesundheitsministers dazu ist bereits veröffentlicht. Wie die Rechtsprechung, vor allem der Verfassungsgerichtshof, darauf reagieren wird und auch, welches Schicksal das Gesetz vielleicht schon im Vorfeld durch die Politik erleiden wird, werden die nächsten Wochen und wohl auch Monate zeigen. Aus meiner Sicht ist all das, auch die Wertungen zum Impfpflichtgesetz, derzeit lediglich eine politische Frage; politische Strömungen werden auch die Gerichte leiten. Diese sind es, die die notwendigen Abwägungen durchführen müssen (Verhältnismäßigkeit, gelindestes Mittel, etc).
Viele Auswege für jene, die sich nicht impfen lassen wollen, wurden und werden angepriesen (ELGA Austritt, Hauptwohnsitzabmeldung, Impfbefreiung etc). Vieles davon wird nicht helfen bzw ist wohl kaum zu erlangen (Impfbefreiung); im Einzelfall wird man sich, wenn das Gesetz wirklich in die Phase 3 (Durchführung von Kontrollen und Strafen) mit einem Verwaltungsstrafverfahren auseinandersetzen müssen. Das muss einen nicht notwendigerweise einschüchtern.
Fakt ist (leider), dass es derzeit keine Möglichkeiten des einzelnen gibt mit Ausnahme eines Antrages auf Normprüfungskontrolle an den Verfassungsgerichtshof (Anwaltspflicht, verursacht Kosten, wird von einigen Personen/Institutionen bereits vorgenommen bzw sicher vorbereitet). Es ist daher wohl als sinnvoller zu bezeichnen, vorerst noch abzuwarten, was passiert und ob man von Maßnahmen / Verwaltungsstrafverfahren betroffen ist. Dann geht es darum, schnell zu sein: Es besteht nur eine Frist von 14 Tagen um sich gegen eine Strafverfügung zu wehren.
Ähnliches gilt bei Problemen am Arbeitsplatz: Kündigungen / Entlassungen, weil man sich nicht impfen lassen möchten, können innerhalb einer Frist von einer, maximal zwei Wochen angefochten werden.
Für meine Mandanten habe ich ein Infoservice und ein Paketangebot etabliert. Wer darin eingebunden sein möchte, erfährt die aktuellsten Informationen und findet bei rechtlichen Problemen sofort Antworten und umgehende Beratung durch mich. Bei Interesse erhalten Sie gerne mein Angebot (Anfrage an impfpflicht@ra-ollinger.at oder untenstehendes Formular ausfüllen).
28.1.2022
Seit einigen Wochen werde ich von vielen Seiten hinsichtlich des Impfpflichtgesetzes kontaktiert bzw. angesprochen.
Man kann zum uns seit bald zwei Jahren begleitenden Thema CoVID stehen wie man will – ich betrachte es seit März 2020 primär aus der juristischen Sicht. Das gilt auch für das Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19, das wohl am 3.2.2022 vom Bundesrat und danach vom Bundespräsidenten bestätigt wird und nach Veröffentlichung in Kraft treten wird.
Wie stets in der kürzeren Vergangenheit werde ich – nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt – auch zum Impfpflichtgesetz grundsätzlich juristisch Stellung nehmen. Im Gegensatz zu den bislang in den letzten zwei Jahren verordneten Maßnahmen betrifft dieses Gesetz uns individuell und nicht unmittelbar und gleichzeitig oder auf die gleiche Art und Weise die private Situation jedes einzelnen wie zB. Ausgangsbeschränkungen, verordnete Schulschließungen und 2G-Regeln.
Aus diesem Grund biete ich meine juristischen Leistungen und eine Begleitung bei diesem Thema gerne jedem individuell an und habe dazu auch Leistungspakete erstellt, die allgemeine Informationen und regelmäßige Updates und Erfahrungen sowie zu individualisierende Grundmuster und die entsprechende Rechtsbegleitung umfassen.
Bei Interesse können Sie gerne unter impfpflicht@ra-ollinger.at weitere Informationen anfordern oder Sie füllen untenstehendes Formular aus. Wir melden uns gerne mit einem Angebot bei Ihnen.