COVID Pferderechts-Info: Können Kindercamps im Sommer stattfinden?
Durch die COVID-19-Lockerungsverordnung LINK, die seit 1.5.2020 gilt, wurde der Breitensport im Freiluftbereich ermöglicht (§ 8 Abs 3) und durften damit Reitschulen ebenfalls wieder aufsperren. Nähere Informationen dazu siehe in meinem Update vom 2.5.2020. Wie sieht es nun mit Kinderreitcamps im Sommer aus, soweit man das heute schon sagen kann?
- Bei Sportveranstaltungen besteht eine Höchstgrenze von 10 Personen (§ 10 Abs 1 COVID-19-Lockerungsverordnung). Ein Sommerreitcamp für Kinder wird man dazu zählen müssen. Die 10‑Personengrenze betrifft meines Erachtens alle Personen, so auch die Reitlehrer. Eine Zulässigkeit besteht daher, wenn diese Voraussetzung eingehalten wird.
- Tätigkeiten im Innenraum(zB Mittagessen, etc) erfordern die Einhaltung der Regeln zu geschlossenen Räumen, derzeit: 1m Abstand, pro Person müssen 10m² zur Verfügung stehen.
- Ob auch Übernachtungenmöglich sein werden, bleibt abzuwarten. Die Vorschriften für Beherbergungsbetriebe können, sobald diese vorliegen, zur Auslegung wohl herangezogen werden.
Wie immer der Hinweis in eigener Sache: Ich trage alle Informationen für Sie mit bestem Wissen und Gewissen zusammen. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Die Beurteilung im Einzelfall ist wesentlich.