Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Ollinger

T 02231 / 22365
F 01 / 342 42 300 300
E office@ra-ollinger.at

COVID Pferderechts-Info: Ist Reitunterricht für Anfänger erlaubt?

Aktuelles, COVID Coronavirus News | 02.05.2020

COVID Pferderechts-Info: Ist Reitunterricht für Anfänger erlaubt?

Durch die COVID-19-Lockerungsverordnung, die seit 1.5.2020 gilt, wurde der Breitensport im Freiluftbereich ermöglicht (§ 8 Abs 3) und damit durften Reitschulen ebenfalls wieder aufsperren. Nähere Informationen dazu siehe in meinem Update vom 2.5.2020.

Meines Erachtens ist, unter Einhaltung bestimmter Regeln, auch der Unterricht für Anfänger erlaubt. Wieso?

  • 2 Abs 2 COVID-19-Lockerungsverordnung sieht vor, dass für den Fall, dass auf Grund der „Eigenart der Dienstleistung“ der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, diese Dienstleistung nur ausgeübt werden darf, „wenn durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann“. Dazu zählen wohl Masken oder Vollvisiere, Handschuhe, Desinfektion, wie sie mittlerweile schon vielerorts geplant bzw im Einsatz sind. Im Rahmen des Aufstiegs oder auch bei weiteren Hilfestellungen können diese daher durchgeführt werden, wenn solche Schutzmaßnahmen getroffen werden.
  • Sind Familienmitglieder, vor allem reitkundige, anwesend und übernehmen die Aufstiegshilfe oder sonstige Tätigkeiten, sodass der Reitlehrer dauerhaft den 2m-Abstand einhalten kann, besteht ohnehin keine Problematik.

Wie immer der Hinweis in eigener Sache: Ich trage alle Informationen für Sie mit bestem Wissen und Gewissen zusammen. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Die Beurteilung im Einzelfall ist wesentlich.

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger hat 4,94 von 5 Sternen 70 Bewertungen auf ProvenExpert.com