Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Ollinger

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Markenrecht

Markenrecht

Die Marke als Kennzeichen von Unternehmen bzw. Produkten dient dazu, zu individualisieren um sie damit von anderen unterscheidbar zu machen. Zur Erlangung des Markenschutzes ist ein Eintragungsverfahren erforderlich, in Österreich ist dies im Markenschutzgesetz geregelt. Man unterscheidet gemeinhin

  • Wortmarke für reine Namen, unabhängig von der Darstellung
  • Wortbildmarke für die Kombination von Schriftzügen mit grafischen Elementen
  • Bildmarke für Logos ohne Schriftzug
  • andere Markentypen

Um ihr geistiges Eigentum bestmöglich zu schützen ist Unternehmern dringend anzuraten, ihre Marken auf die richtige Art und Weise anzumelden.

Wir helfen Ihnen dabei wie auch hinsichtlich einer vertraglichen Weitergabe Ihrer Markenrechte.

  • "Ich arbeite mit Frau Dr. Ollinger öfters zusammen und bin von Ihrer Kompetenz und der Qualität Ihrer rechtlichen Beurteilungen überzeugt."

    Jürgen S., Unternehmensberater

  • "Die Kanzlei Dr. Ollinger hat bei mehreren Unternehmensverträgen beraten. Durch Ihre kompetente und sachliche Vertragsgestaltungen hatten wir sehr positive Erfolge. Beurteilung: sehr empfehlenswert!"

    Rainer L., Eigentümer und Geschäftsführer

  • Dr. Ollinger steht uns mit Ihrem exellenten Fachwissen immer wieder für Vorträge zu Verfügung. Als Unternehmer einer Werbeagentur kann ich die Kanzlei Ollinger nur weiterempfehlen, Sie konnte mir schon öfter in rechtlichen Fragen beraten & helfen.

    Andreas K., Agenturchef

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